Wie läuft das mit dem Testament ab?

5 Antworten

nach § 2259 BGB muss das Testament, das sich nicht in amtlicher Verwahrung befindet unverzüglich und ohne besondere Aufforderung beim Amtsgericht abgegeben werden. Es darf also nicht dem im Testament bestimmten Erben gegeben werden.

Die Eröffnung des Testament und die Verständigung der im Testament bedachten Personen erfolgt durch das Nachlassgericht.

Ungültig wird es durch das Nichtabgeben auch nicht, aber das Gericht weiss halt dann nichts davon.

Man kann das Testament durchaus auch zu Hause lagern.

Dabei sind jedoch ein paar Dinge zu beachten: das Testament muss in diesem Fall handschriftlich verfasst und natürlich unterschrieben sein. Ort und Datum nicht vergessen, damit (z.B. bei mehreren Testamenten) klar ist, welches der tatsächlich "letzte Wille" ist.( § 2247 BGB)

Blöd ist halt, wenn niemand von dem Testament weiß oder eine (in ihren Augen) zu wenig begünstige Person das Testament verschwinden lassen kann. Das lässt sich mit einer Hinterlegung beim Nachlassgericht vermeiden.

Erstmal muss jemand das Testament auch finden. Dann muss es handschriftlich sein. Dann ist es auch gültig. So wie die Person das beschreibt, kann es nicht sein. Man kann aber auch sein Testament bei Gericht hinterlegen. Das ist am Sichersten.

Nein, ein Testament wird nicht ungültig, wenn es z. B. zu Hause liegt.

Ein Testament kann, nicht muss, bei einem Notar, oder beim Nachlassgericht liegen, oder wo sonst auch immer.

Ein handschriftliches Testament ist gültig, egal wo es liegt.