Wie kommen die Öko Aktivisten die sich Letzte Generation nennen teilweise mit so geringen Strafen davon?

1 Antwort

Von Experte Kessie1 bestätigt
Klima-Kleber verkleben sich ihre Zukunft!

Im Bezug auf die rechtlichen Konsequenzen muss zwischen Straf- und Zivilrecht unterschieden werden.

Im Strafrecht steht die Tat im Vordergrund. Zum Beispiel der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr.

§ 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1.Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,2.Hindernisse bereitet oder3.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wer sich also auf der Straße festklebt beeinträchtigt zwar den Straßenverkehr, doch viel mehr kann ihm der Staatsanwalt auch nicht vorwerfen.

  • Geldstrafen werden in Tagessätzen berechnet und richten sich nach dem Einkommen des Täters.

Die Formel: Nettoeinkommen : 30 = 1 Tagessatz

  • Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden.

Bei der aktuellen Aktionen in Köln und Frankfurt könnte die Sache für Aktivisten der letzte Generation allerdings noch richtig "klebrig" werden.

Nämlich dann, wenn es neben der strafrechtlichen Verfolgung auch um Schadenersatzforderungen der der Geschädigten geht. Davon gehe ich auch aus.

Schadenersatz war bisher kein Thema, weil jeder Autofahrer seinen erlittenen Schaden hätte nachweisen müssen und somit das Prozessrisiko unverhältnismäßig hoch war.

Das sieht dieses Mal ganz anders aus. Die Flughafenbetreibe haben erhebliche Ausfälle gehabt. Diese Kosten lassen sich jedoch nicht einfach als Verluste abschreiben, ohne versucht zu haben sich den Schaden vom Verursacher erstatten zu lassen, was natürlich utopisch ist.

Hinzu kommt, dass die Geschädigten natürlich auch ein Zeichen für Nachahmer setzen wollen.

Und anders als beim genervten Autofahrer und juristischen Laien ist dieses Mal, dass Flughäfen über ganze Rechtsabteilungen verfügen.

Alles in allem dürften die Konsequenzen sehr viel unangenehmer sein.

§ 823 BGB Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) 1Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. 2Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.


Hotze984 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 20:20

Erstmal danke für deine Qualifizierte Antwort!

Jedoch können bei gefährlichen Eingriff in dem straßenverkehr bis zu zwei Jahren Haft angewendet werden.

Hier StGB § 315b

(5)Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mir ist klar das man keinem Ersttäter eine Freiheitsstrafe aufbrummen wird, aber in meiner Frage ging es vor allem um wiederholungstäter welche meist nicht mal eine Bewährungsstrafe erwartet. Und dies wundert mich.

0
heurekaforyou  25.07.2024, 21:50
@Hotze984

 Man sollte doch zumindest bei Wiederholungstätern eine Bewährungsstrafe erwarten um weitere Straftaten zu verhindern.

Wenn Bewährungsstrafen Straftaten verhindern würden, gäbe es kaum Wiederholungstäter.

Eine Bewährungsstrafe garantiert im Wiederholungsfall auch keine Haftstrafe. Weitere Strafen können ebenfalls noch Mal zur Bewährung ausgesetzt werden.

Wie erwähnt kommt es auf die Schwere der Tat an. Wie lange dauert es, bis ein "Scharzfahrer" in den Knast geht?

Es gibt auch nur eine Gesetzgebung. Diese ist für Klima-Kleber und Schwarzfahrer dieselbe.

Ein Beispiel:

Was in anderen Ländern seit langem legal ist, wurde in Deutschland bis vor Kurzem strafrechtlich verfolgt (Thema Cannabis-Legalisierung).

In Deutschland musst du bei Ladendiebstahl ggf. ein paar Sozialstunden ableisten.

In deren Ländern dieser Welt hacken sie dir dafür die Hände ab.

Zurück zu den Klima-Klebern.

Mir ist klar das man keinem Ersttäter eine Freiheitsstrafe aufbrummen wird,....

Auch das ist so nicht richtig.

Das eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, heißt nicht, dass sie das muss. Das Strafmaß legt in Deutschland ganz alleine der Richter fest.

Du schreibst:

 wie schaffen die es so glimpflich jedes Mal davon zu kommen. Man sollte doch zumindest bei Wiederholungstätern eine Bewährungsstrafe erwarten 

Du kannst nicht alle über einen Kamm schweren, sondern musst jeden Fall einzeln bewerten.

Zunächst spielt das Alter der Probanden eine Rolle. So kommt bei Jugendlichen und jungen Heranwachsenden das Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Das Jugendstrafrecht setzt aber eher auf Belehrung statt auf Bestrafung. Und wäre es gerecht einen Mitläufer genauso zu bestrafen wie den Anstifter?

Und ein Strafrecht wie in den USA, in den auch Kinder von 12 Jahren lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden können, möchtest du auch nicht.

In einem Rechtsstaat soll die Strafe Tat- und Schuld angemessen sein.

Das unsere Rechtsprechung häufig unverständlich ist und Strafen nicht nachvollziehbar sind, sehe ich selber auch oft so.

Doch bestraft kann eben nur die Tat. Nicht der Ärger der Autofahrer, die Ihre Fahrt erst fortsetzen können, wenn die Klima-Spinner durch die Polizei beseitigt wurden.

1