Wie komme ich aus der Schule raus?

12 Antworten

Ein Schulabbruch, wenn man noch schulpflichtig bist, gestaltet sich als schwierig. Vermutlich wird deine Schule das melden, du wirst Bußgeldbescheide bekommen und so weiter. Das macht weder dir, noch allen anderen Beteiligten Spaß. Die Schulpflicht wird dir nicht einfach erlassen, nur weil du keine Lust mehr hast. Und ich kann mir auch kaum vorstellen, dass dich ein Ausbildungsbetrieb einstellt (oder überhaupt einstellen darf). Und selbst dann musst du ja auch wieder zur Schule..

Also überdenke das lieber nochmal. Das bringt nur Ärger mit sich. Vielleicht ist ein Klassen- oder Schulwechsel eine gute Idee.

Du hast schulpflicht. Und nein, die kannst du nicht mit einer ausbildung aufwiegen... Das geht erst ab der berufsschulpflicht. Die hast du nach beendigung deiner aktuellen schule.

Dir bleibt also nur Schule.


Havege  05.11.2013, 12:11

Man muss die Schule nicht beenden um in die Berufsschule gehen zu können.

Wird mir eine Ausbildung von fünf Jahren an die Schulpflicht gutgeschrieben?

Eine Berufsausbildung bei der du in die Berufsschule gehst wird auch als Schuljahre angerechnet.

Welche Wege könnte man als 14 Jährige noch gehen, wenn man keine Ausbildung findet?

In der Schule bleiben ?


AVAVAV 
Beitragsersteller
 05.11.2013, 12:17

Und ab wievielen Jahren kann man die Berufsausbildung starten?

Havege  05.11.2013, 12:19
@AVAVAV

15 Jahre. Denn erst ab 15 darf man in einem Betrieb angestellt werden.

Aber dich wird vermutlich keine Firma einstellen wenn du die normale Schule bereits schmeißt.

Die müssen ja damit rechnen dass du auch die Ausbildung hin wirfst.

Nein, das wird dir nicht angerechnet. In welchem Bundesland lebst Du? Die Schulpflicht ist unterschiedlich geregelt, insofern lassen sich die anderen Fragen nur beantworten, wenn du das sagst.


Havege  05.11.2013, 12:11

Doch wird es. Berufsschule = Schule.

Sebbel2  05.11.2013, 12:15
@Havege

Wer schulpflicht hat, kann und darf aber noch keine richtige ausbildung machen. Man darf die berufsschule besuchen.

Aber schule ist hier ja nicht mehr angesagt ;-) .

FataMorgana2010  05.11.2013, 12:19
@Havege

So einfach ist das nicht. Man muss unterscheiden zwischen Vollzeitschulpflicht (in Bayern 9 Jahre) und darauf folgender Berufsschulpflicht (Weitere 3 Jahre). STeht extra so im Gesetz:

Nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht oder des freiwilligen Besuchs der Mittelschule nach Art. 38 wird die Schulpflicht durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 genannte Schule besucht wird.

Und die Vollzeitschulpflicht dauert eben neun Jahre.

Havege  05.11.2013, 12:21
@Sebbel2

Wer schulpflicht hat, kann und darf aber noch keine richtige ausbildung machen

Das ist Unfug, denn die Berufsschule ist teil der Schulpflicht.

Ansonsten müssten sämtliche Hauptschüler in einigen Bundesländern danach erst mal eine andere Schule besuchen, bevor sie eine Ausbildung machen dürften.

Havege  05.11.2013, 12:21
@FataMorgana2010

Das hat man mit 15 Jahren erfüllt, und mit 15 darf man die Berufsschule besuchen. Das passt doch alles Wunderbar.

FataMorgana2010  05.11.2013, 12:29
@Havege

Ich habe die Frage so verstanden, dass sie am liebsten vorher die Schule beenden will und daher hofft, dass die Ausbildung ihr darauf angerechnet wird: "muss ich weniger in die Schule, wenn ich dafür eine lange Ausbildung mache" und die Antwort ist definitiv: Nein, du bist für 9 Jahre vollzeitschulpflichtig, da hilft auch keine Ausbildung.

AVAVAV 
Beitragsersteller
 05.11.2013, 12:11

Aus Bayern bin ich, danke.

FataMorgana2010  05.11.2013, 12:20
@AVAVAV

Dann wirst du kaum eine Chance haben, dass du deine Vollzeitschulpflicht verkürzen kannst. Diese Möglichkeit gibt es nur, wenn du ein Jahr übersprungen hättest - aber das ist ja nicht das Thema.

Welche Ausbildung willst du denn machen, die 5 Jahre geht ?

Aber ohne Abschluss bekommst du sehr wahrscheinlich keine Ausbildung. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, also bleib in der Schule und mach deinen Abschluss.


AVAVAV 
Beitragsersteller
 05.11.2013, 12:24

Ausbildung zur Erzieherin.

KleinerPrinzx3  05.11.2013, 12:27
@AVAVAV

Habe ich mir schon gedacht, aber diese Ausbildung darfst du nur mit der Mittleren Reife anfangen ;-) also musst du erst einmal deinen Realschulabschluss machen damit du mit der Ausbildung anfangen kannst/darfst.

FeeGoToCof  05.11.2013, 12:33
@AVAVAV

Keine ordentliche Einrichtung wird Dir - mit Deinem Bildungsstand - einen Ausbildungsplatz geben.

Ist Dir eigentlich klar, welch riesengroße Verantwortung Du als Erzieherin hättest?

Eine Kindertagesstätte hat den gleichrangigen Bildungsauftrag, wie später eine Schule. Oder meinst Du, Du spielst nur ein wenig unkontrolliert mit Kleinkindern herum?

Werde erwachsen, Kind und wach mal aus Deinem Dornröschenschlaf auf.