Wie kann mein Vertreter bei der Wohnungsbesichtigung die Wohnung für mich besorgen?
Guten Tag, ich werde ab Oktober in Wien studieren und leider habe ich momentan gewisse Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. Ich kann erst am 17. - 20. August in Wien sein um Wohnungen zu besichtigen / Verträge zu unterschreiben bevor ich definitiv dort bleibe, weil ich 3 Wochen arbeite und 950 km weit weg wohne. Ich habe vor kurzem eine ideale Wohnung gefunden und ich habe auch jemanden der mich in Wien vertreten kann. Die Besichtigung findet am Montag statt. Ich bin mir halt zu 100% sicher, dass ich die Wohnung nehmen will, aber ich weiß nicht genau wie die Prozedur abläuft, denn das ist das erste Mal, dass ich etwas mit Immobilien zu tun habe. Was muss mein Vertreter alles mitbringen und wie kann er die Wohnung direkt für mich besorgen? Geht das überhaupt bei der Besichtigung?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/hamberlona/1708699194570_nmmslarge__0_0_451_451_778cebadeb86444304b7f2f20dd889ea.jpg?v=1708699195000)
IANAL (I am not a lawyer). Unabhängig von der Rechtslage und den Unterschieden Österreich-Deutschland: Wenn der Wohnungsmarkt angespannt ist und Vermieter sich ihre Mieter aussuchen können werden wohl die wenigsten Vermieter einen Stellvertreter akzeptieren und mit ihm das Risiko, dass der eigentliche Mieter doch noch abspringt anstatt den Vertrag zu unterschreiben. Hast Du einen Pesonalausweis UND einen Reisepass? Dann gib Deinem Vertreter eines von beidem als Original mit und außerdem eine Vollmacht mit Deinem und seinem Namen, wonach er die Wohnungsbesichtigung für Dich vornehmen darf. Ob es sinnvoll ist, dass die Vollmacht ihn auch ermächtigt, den Mietvertrag für Dich zu unterschreiben, weiß ich nicht. Wenn ja, müsste er den inkl. Hausordnung abfotografieren und Dir mit WhatsApp schicken, damit Du selber blitzschnell checken kannst ob das OK ist. Das persönliche Kennenlernen lässt sich vielleicht durch ein Video-Telefonat ersetzen. Das sollte Dein Vertreter unbedingt dem Vermieter anbieten. Achte darauf, dass Du zum fraglichen Termin verfügbar bist und Dich nicht Deine Arbeit in Anspruch nimmt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/hamberlona/1708699194570_nmmslarge__0_0_451_451_778cebadeb86444304b7f2f20dd889ea.jpg?v=1708699195000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Realistisch gar nicht, weil kein seriöser Vermieter an Jemanden eine Wohnung übergibt, den man noch nie kennengelernt hat. Persönliche Sympathien sind das A und O.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Vorrangig entscheidet der Vermieter darüber, ob Du die Wohnung anmieten darfst.
Vielleicht reicht ihm in dem Fall eine Fall eine Vollmacht.
Laaaach....ich hätte I Anal jetzt übersetzt mit ich bin ein A..,loch