Hallo,
man stelle sich folgendes vor:
Ein Kind wird in eine Krippe/Krabbelstube aufgenommen. Es wohnt nicht im Bezirk, aber da die Eltern dort arbeiten, hat es geklappt.
Kurz vor dem Übergang ins Kita-Alter (3 Jahre) kommt eine mündliche Zusage einer Erzieherin (stellv. Leiterin der Einrichtung), dass auch der Kita-Platz ab 3 klappen wird.
Dann, kurz bevor es soweit ist, plötzlich die Ansage der Kita-Leitung, man könne nur einen auf einige Monate "befristeten" Kita-Platz als "Übergang" (wohin??) gewähren, da die Eltern nicht im Einzugsgebiet wohnen. Danach müsse es gehen, egal ob es einen anderen Platz hat.
Geht das, rechtlich gesehen? Kann man einem bestens eingewöhnten Kind den Übergang in die Kita verwehren bzw. es nach einer Befristung "vor die Tür setzen", auch wenn es keinen anderen Platz hat? Mit der plötzlichen Begründung, man müsse/wolle Kinder des Bezirks vorziehen?
Zumal, wenn die Eltern sich auf die mündliche Zusage verlassen und andere Kita-Anmeldungen zurückgezogen haben? (natürlich ohne zu wissen, ob diese überhaupt geklappt hätten).
Und natürlich vor dem Hintergrund, dass ja ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht.
Danke für Einschätzungen.
Grüße
Tony