Wie kann ich solch eine Mietbürgschaft kündigen?


16.01.2020, 03:50

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4 Antworten

Diese Bürgschaft ist eine Ausfallbürgschaft, die der Vermieter in Anspruch nehmen könnte, wenn deine Mutter Schäden und Mietschulden verursacht, für deren Ausgleich die normale Mietkaution nicht ausreicht.

Diese Bürgschaft ist in der Summe nicht begrenzt. Ich vermute, dass du hier eine Rechtsberatung zuvor nicht in Anspruch genommen hast. Du verzichtest nicht auf das Recht einer Vorausklage, was bedeutet das?

Mietbürgschaft kündigen: Kann man eine Bürgschaft auflösen?

Man kann den Text leider nicht lesen.

Macht aber auch erst einmal nichts!

Auch wenn das Gesetz keine speziellen Vorschriften für die Kündigung einer Bürgschaft enthält, besteht Einigkeit darüber, dass der Bürgschaftsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich fristlos und – sofern es sich um eine unbefristete Bürgschaft handelt- auch ordentlich fristgerecht gekündigt werden kann ...

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.mietrecht.org/buergschaft/mietbuergschaft-kuendigen/

Viel Erfolg!

Ich konnte den Bürgschaftstext nicht lesen. Deshalb eine allgemeine Antwort zu Bürgschaften bei Mietverhältnissen:

Offenbar hattet ihr heute Streit und du hast jetzt eine richtige Wut im Bauch! Warte ab, bis die Wut vorbei ist. Erst dann kannst du wieder rational denken. Im Augenblick wirst du von Gefühlen gesteuert. Das ist weder für dich noch für deine Mutter vorteilhaft!

Du kannst die Bürgschaft innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist für das Mietverhältnis SCHRIFTLICH kündigen. Deine Mutter muß dann allerdings damit rechnen, dass der Vermieter den Mietvertrag kündigt, da die Mietzahlungen ohne den Bürgen nicht mehr gewährleistet sein könnten.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du deiner Mutter den Rauswurf aus der Wohnung aus Wut wegen eures heutigen Streites zumuten willst.

Überschlafe deine Entscheidung und warte ab, bis du wieder einen klaren Kopf hast!

So eine Bürgschaft ist sehr lieb , sollte aber immer gut überlegt sein.

Das ist kein Vorwurf, aber es wird dich daher nicht wundern, dass du sie nur so kündigen kannst, wie es deine Mutter auch bei ihrem Mietvertrag kann, also zwischen 3 und 12 Monaten.

Denn die Bürgschaft sollte ja nicht nur deiner Mutter Sicherheit geben, sondern vor allem dem Vermieter.................

Welche Gründe aber stehen im Wege , damit deine Mutter Geld vom Amt bekommt ? Und dann auf keine Bürgschaft mehr angewiesen ist ?