Wie kann ich eine eigene Wohnung beantragen?
Hallöle hätte mal ne frage unzwar bin 18 Jahre alt und hab ein Nebenjob aber lebe noch bei meiner Mama (Eltern sind geschieden) das ding ist jetzt ich streite mich mit meiner Mama so oft es eigentlich nur geht über alles sie lässt mir einfach kein frei raum andauernd mekert sie nur und verbietet mir Sachen Naja meine frage ist hab mal gehört die Arge würde dabei irgentwie behilflich sein weiß aber nicht genau wie und kann ich schon sowas beantragen bin grad mal 18?? freu mich auf hilfreiche antworten.
6 Antworten
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Da Du das 18.Lebensjahr vollendet hast, kannst Du Dir selbst eine Wohnung suchen, ohne dass Du da jemanden um Erlaubnis fragen musst.
Du sollest zum Sozialamt Deiner Stadt oder Gemeinde gehen und dort nachfragen, ob es für Dich eine Sozialwohnung gibt. Dort wird man Dir auch weiterhelfen, wenn es um Unterhaltszahlungen geht.
Du kannst Dort auch einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, wenn Du noch zu einer allgemeinbildenden Schule gehst aber nicht weiter mit Deiner Mutter zusammen leben willst.
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Du hast keinen Anspruch, sofern nicht wirklich schlimmes vorgefallen ist. und selbst dann müssten Deine Eltern erstmal ran. Die Arge zahlt das nicht.
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Dazu habe ich auch mal eine frage !! Undzwar bin ich auch 18 und will von zuhause raus. Daher dass ich durch das elternhaus psychische probleme bekam und schlimmeres !! Wo kann ich mich desbezüglich wenden wen man zuhause gemobbt angeschrieen wird und auch beleidigt oder gedroht wird???
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Mit viel Glück bringt dich das JA in einer berteuten WG unter. Du bist zwar 18 Jahre alt, aber es gibt Hilfsangebote für junge Menschen bis 27 Jahre, die sehr unselbständig, nicht alleine lebensfähig sind usw. usf.. Mach eine Ausbildung, such dir einen Job, dann kannst du dir auch eine Wohnung suchen und finanzieren.
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Wenn es riiiiiiiiiiiichtig schlimm ist, kannst du zum Jugendamt gehen. Arge erst mit 25. Oder schnell ne Ausbildung machen.
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nun, die arge sieht das nicht gern das die jugend ab 18 auszieht. deine eltern sind verpflichtet dich bis zum 25. lebensjahr daheim zu behalten. nur der härtefall entscheidet. streit mit der mutter zählt da leider nicht.