Wie kann ich die Höhe eines Höhenfestpunktes ermitteln?

4 Antworten

Da das Vermessungswesen in er föderalistischen Bundesrepublik in der Aufgabe der Länder liegt, gebe ich der eine Antwort aus Baden-Württemberg.

Der Normalfall ist der, dass du auf einem Höhenfestpunkt keine Angabe über die Höhenlage siehst. Alle Höhenpunkte unterliegen iener natürlichen Veränderung über die Zeit.

Die Höheninformation wird ausschließlich bei der Institution geführt, die für den Punkt verantwortlich ist.

Hier kommt schon das erste kleine Problem. Ist es ein Höhenfestpunkt der Landesvermessung so bekommt man die Information (hier in BW) beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung.

Ist es ein Städtischer Höhenpunkt (meist bei größeren Städten) so ist die Stadtvermessung zuständig.

Ist es jedoch ein Punkt der auf Grund einer Baumaßnahme angebracht wurde so kann es sein, dass er kein oder nur eine temporäre Höheangabe besitzt / besessen hat.

Hier herauszufinden wem der punkt gehört ist schwierig bis unmöglich.

Gehen wir nun davon aus wir haben einen Landespunkt. Hier kann ich mittels der Ortsangabe (Gemarkung / Gemeinde, Straße, Hausnummer oder irgendeine andere Art der Lagebezeichnung) beim LGL eine Anfrage stellen.

Von dort bekommt man gegen eine Gebühr (hier in BW 10,00€) die Auskunft per Mail übermittelt. In der Mail gibt es dann eine PDF-Datei in der die Punktbeschreibung, Punktnummer und natürlich die Punkthöhe steht. Meist auch noch eine kleine Skizze über die Punktvermarkung.

Zusätzlich gibt es noch Angaben über das verwendete Höhensystem. Dies ist dann wichtig wenn mit Höhen aus verschiedenen Systemen gearbeitet wird und man die Offsets zwischen den Systemen beachten muss.

Die von dir erwähnte Angabe einer Höhe über N.N. bezieht sich (hier in BW) auf das Deutsche Haupthöhennetz von 1912 (DE_DHHN12_NN)

In er Zwischenzeit gab es aber mehrere Systemumstellungen die auf Grund von neueren und genaueren Messverfahren die Qualität des Gesamtnetzes verbessert haben.

Mit der Wiedervereinigung wurde ein deutschlandweites einheitliches Höhennetz für die BRD und DDR eingeführt. Bezeichnet als DHHN92 (DE_DHHN92_NH)

Hier erkennst du schon, dass es sich nicht mehr Um N.N-Höhen (Höhen über Normal-Null) handelt sondern um vereinheitlichte Angaben als Höhen über Normalhöhen-Null.

Seit dem 01.07.2017 gilt deutschlandweit der Raumbezug 2016. Hier auch entsprechend die Höhen über Normalhöhen-Null (NHN).

Das Höhensystem trägt die Bezeichnung DE_DHHN2017_NH

Ob diese Infos jedoch für eine lokale Baustelle von Bedeutung sind, ist fraglich.

Viel Erfolg bei der Recherche ;-)

Ach ja, Kanaldeckel, Bordsteinkanten oder auch eingeschlagene Bewährungseisen sind keine vermessungstechnischen Festpunktzeichen. Diese stümperhaften Höhenmarken taugen maximal temporär und maximal in Baugenauigkeit (irgendwas mit "cm".


EstherGoldmann 
Beitragsersteller
 20.12.2017, 21:17

Ich möchte nur die NN höhe einer Gartenoberfläche im Hinterhof feststellen. Es geht um Baugenauigkeit. Genügt da die Kanaldeckelhöhe? Habe heute mit dem Nivelliergerät vom Kanaldeckel rübernivelliert und bin auf 43 cm Höhendifferenz gekommen. Die Oberkante Kanal liegt bei 106,02 M ü NN laut Dokument vom Tiefbauamt. Grund ist, da ich oberhalb des Grndwasserspiegels bleiben möchte. der Höchstand lag bei 105,04 M ü NN im Jahr 1985. Damit liege ich etwa 55 cm drüber, was als Sicherheitswert reichen müsste solange der Kanal nicht total verschoben ist... Eine 100% genaue Vermessung ist in diesem Fall nicht notwendig, oder sehe ich das falsch?

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Apokailypse  21.12.2017, 07:25
@EstherGoldmann

Du siehst das Absolut richtig. In diesem fall ist die Angabe vom Tiefbauamt völlig ausreichend. Wasserstände haben in der Regel max. eine dm-Genauigkeit. Die Messgenauigkeit im Gelände liegt auch max. im kleinen dm-Bereich.

Wenn das Grundwasser bei 105,04 ( Die Angabe von 4 cm finde ich fraglich - ist wohl eher ein statistischer Wert) und dein Gelände bei 106,02 liegt so hast du einen "Puffer von (rechnerisch) 98 cm. Ob es nun aber 102 cm oder nur 90cm sind ist in deinem Fall auch egal. Die Info, dass du über dem Grundwasserspiegel liegst, ist ganz klar gegeben.

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Die Info bekommt man beim Katasteramt. Vielleicht ist es aber einfacher sich einen Kanalplan zu besorgen, dort stehen die Höhencodexe der Deckelhöhen immer drauf und ich denke, es gibt mehr Kanaldeckel als Höhenfestpunkte.


EstherGoldmann 
Beitragsersteller
 20.12.2017, 09:30

Den habe ich! Aber wenn ich einen Höhenpunkt präzise messen möchte genügt die Kanaldeckel Höhe als verbindlicher Bezugspunkt? Setzt sich so ein Kanal nicht im lauf der Jahre?

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Die Höhe steht nicht drauf.

Es handelt sich meist nur um einen Bolzen/Nagel der in einer Hauswand oder auf dem Asphalt ist.

Einfach beim Katasteramt anfragen wo der nächstgelegene Höhenfestpunkt ist.

In Bayern kostet die Abgabe dieser Daten pro Punkt 10€.

In der Festpunktbeschreibung die du vom Katasteramt erhältst.
Voraussetzung du bist befugt


drehhmoment  20.12.2017, 07:20

Für die Herausgabe von solchen Daten braucht man kein berechtigtes Interesse.

Höhenfestpunkte kann jeder beim Katasteramt bestellen.

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neununddrei  20.12.2017, 08:10

Das wüsste ich aber

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Apokailypse  20.12.2017, 15:44
@neununddrei

Das ist aber so, ich gehe davon aus, dass in 5 - 10 Jahren alle Daten sowieso Open Date sein werden. Höhen und Lagebezugsdaten ohne Personenbezug sind frei abrufbar (gegen Gebühr).

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neununddrei  20.12.2017, 17:39
@drehhmoment

Ich auch. Und wir geben sie nicht jedem raus. Ein bisschen Fachwissen sollte schon vorhanden sein. Passieren die dollsten Dinger. Weswegen ich auch vorsichtig bin bei Zahlenwerk. Aber so ist jedes Bundesland und auch Katasteramt anders.

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neununddrei  20.12.2017, 17:42
@Apokailypse

Grundsätzlich ja, aber ob das gut ist? Mir erschließt sich nicht was Normalo mit den Daten möchte. Wir achten auch in dem Bezug darauf das nicht schwarz Lagepläne erstellt werden und uns die Gebühren fehlen.

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Apokailypse  21.12.2017, 07:35
@neununddrei

Ich bin bei einer Bundesbehörde beschäftigt. Für uns (im Gegensatz zu den Ländern) gilt seit 2015 das Geodatenzugangsgesetz. Das beschreibt, das alle Geodaten (Koordinaten, Karten, usw.) kostenlos an alle Interessierten abzugeben sind. Einzig der zeitliche Aufwand die Daten zusammenzustellen kann berechnet werden.(...noch)

Im Grunde ist es ja auch richtig. Der BUND erhebt Daten. Diese Datenerhebung wird durch Steuergelder bezahlt. Warum soll dann also der Steuerzahler nochmal Geld für die Daten bezahlen, die er ja schon einmal bezahlt hat (durch seine Steuern)

Es gibt aber auch schon innerhalb der Landesregierungen das bestreben, diese Open Date Konzept auf die Lnder zu übertragen. Ich habe gelesen, dass Niedersachsen ab 2018 alle Katasterdaten (ohne Personenbezug) frei zugänglich macht. Bis dann die anderen Länder folgen, ist nur eine Frage der Zeit.

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