Servus,
habe vor ziemlich genau einem Jahr einen Suizidversuch mit dem Auto vollendet und glücklicherweise wie durch ein Wunder überlebt.
Meinen Führerschein habe ich daraufhin freiwillig abgegeben.
Da ich diesen gerne wieder hätte für den Beruf etc. habe ich mich mit der Führerscheinstelle in Kontakt gesetzt.
Kann XY trotz des Vorliegens einer Erkrankung „Depressionen“, die nach Anlage 4 der FEV 7.5.1 die Fahreignung in Frage stellt, in der Lage sein, dem Führen eines Kfz, Gruppe 1 gerecht zu werden.
Diese Frage will die Führerscheinstelle klären.
Welche Art von Gutachten ist zu erwarten? MPU oder Ärztliches Gutachten?
Wie würde ein ärztliches Gutachten in diesem Fall aussehen?
Danke für eure Infos!