Wie ist die Rechtslage, stimmt das oder sind das Fake News?

5 Antworten

Hallo Quetschtuete,

Wie ist die Rechtslage, stimmt das oder sind das Fake News? Bundeskanzler und Außenministerin sind bei einer Demo gegen eine Oppositionspartei. Gibt es hierzu wirklich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Völlig eindeutig Fake-"News":

Die Fakten hierzu sind ziemlich klar, siehe z.B. die Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages unter https://www.bundestag.de/blob/556768/776c7bb3e6cd1fd9ed85e539cca79b59/wd-3-074-18-pdf-data.pdf :

Problematisch sind nur Äußerungen, die ein Hoheitsträger in seiner hoheitlichen Funktion tätigt. Spricht er dagegen als Bürger, insbesondere als Parteipolitiker, bedarf es keiner besonderen Beschränkungen. Er macht dann nicht von einer Befugnis Gebrauch, sondern nimmt seine Freiheitsrechte wahr, insbesondere seine Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz (GG).

Also: Allein die bloße Anwesenheit ist keinesfalls zu beanstanden, sondern völlig rechtmäßig.

Selbst falls jemand der beiden sich dort äußern sollte, wäre das ebenfalls nicht ohne weiteres zu beanstanden, sondern es ist grundsätzlich deren gutes Recht als Bürger auf freie Meinungsäußerung.

Falls jemand meint, daran etwas beanstanden zu wollen, dann müsste er die genauen Umstände prüfen und ggf. eindeutige Zusammenhänge mit der hoheitlichen Aufgabe nachweisen. Ansonsten ist daran nichts zu beanstanden.

Einige Informationen zu entsprechenden Urteilen finden sich z.B. hier https://www.demo-online.de/artikel/neutralitaetsgebot-amtstraeger-sagen-duerfen :

Wie weit das Neutralitätsgebot für Kommunal- und Bundespolitiker reicht, damit befassen sich Richter immer wieder aufs Neue (...) :
Zulässig war (...) die Äußerung der damaligen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, die in einem Zeitungsinterview 2014 sagte: „Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt.“ Schwesig habe keine amtliche Autorität in Anspruch genommen und sich nicht als Mitglied der Bundesregierung geäußert, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
Auch mit einer Klage gegen den Bundespräsidenten Joachim Gauck scheiterte die NPD im Jahr 2014. Gauck hatte auf einer öffentlichen Veranstaltung zu einem möglichen Verbot der NPD gesagt: „Wir können die Partei verbieten, aber die Spinner und die Ideologen und die Fanatiker, die haben wir dann nicht aus der Welt geschafft.“ Das Bundesverfassungsgericht wertete die Wörter Spinner, Ideologen und Fanatiker – im Kontext der Aussage – als Sammelbegriffe für Menschen, die für rechtsradikale und antidemokratische Überzeugungen eintreten.

Es gibt also durchaus Urteile des Bundesverfassungsgerichts, dass selbst kritische Äußerungen von Spitzenpolitikern bei öffentlichen Veranstaltungen problemlos zulässig sein können.

Die Zulässigkeit von deren bloßer Anwesenheit steht wie aufgezeigt ohnehin gar nicht erst zur Debatte, sondern steht außer Frage.

Daher: Fake-"News".

Liebe Grüße 🙂

Natürlich dürfen auch Minister und Kanzler auf eine Demo gegen Rechtsextremismus gehen und sich dort zeigen.

Fake news und keine besonders schlaue. Das Demonstrationsrecht gilt selbstverständlich auch für Politiker. Zudem liegt es in der Natur der Dinge das Parteien miteinander konkurrieren und sich gegenseitig kritisieren, da greift schon sehr lange vor einer Demo gegen Rechtsextremisten.

Falls also jemand mit dieser "Argumentation" um die Ecke kommt dann Atworte mit, "das wird man doch noch sagen dürfen".

Das ausgerechnet Leute aus der rechten Ecke, die jeden rassistischen Hasspost mit Meinungsfreiheit begründen wollen, sich über die freie Meinungsausserung ihrer Mitmenschen beschweren ist bezeichnend aber nicht überraschend.

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Woher ich das weiß:Hobby – Aktiv in der Lokalpolitik. Lange politisch Interessiert
Von Experte Ralph9 bestätigt

Das war eine Demo gegen Rechtsextremismus, nicht gegen eine bestimmte Partei. Wenn sich eine Partei davon angesprochen fühlt, bezeichnet sie sich praktisch selbst als rechtsextrem. Ich finde es gut, dass die beiden sich mit denen solidarisch zeigen, die sich gegen Extremismus einsetzen (rechts wie links).

Dürfte kein Problem sein solange er nicht als Kanzler spricht sondern als SPD-Politiker/Staatsbürger