Wie ist die ALG1 Situation bei einem Jobwechsel?

3 Antworten

habe ich dann den ALG1 Anspruch von 60% auf mein Gehalt meines alten Job oder schon von dem neuen Job?

Du hast Anspruch auf die Berechnung des ALG I aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Die sechs Monate mit dem höheren Verdienst würden also in die Berechnung einfließen.

Gibt es eigentlich eine Option, dass die Befristung verlängert wird, bzw. dass man Dich unbefristet übernimmt?


Marcelone 
Beitragsersteller
 19.07.2019, 10:32

Ich arbeite in der TV Branche, da wird projektbezogen gearbeitet somit ist unbefristet selten bis garnicht vorhanden.

Aber danke für die Hilfreiche Antwort.

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Wen du 6 Monate im neuen Job bist muss danach berechnet werden den es werden die letzen 3 Monate berücksichtige an deinem verdienst!


isomatte  19.07.2019, 19:12

Oh mein Gott, dass wird ja immer schlimmer !

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Nach Beendigung eines befristeten Vertrages hast Du Anspruch auf ALG I soweit die Anwartschaftszeit / Voraussetzungen erfüllt ist.

Du musst dann nicht mehr "nachweisen" warum Du ein solch kurzes Arbeitsverhältnis eingegangen bist.

Allerdings "sinnvoll" ist es nicht für einen solch extrem kurzen Vertrag seinen unbefristeten Vertrag zu kündigen.