Wie ist der genaue Ablauf wenn ich einen Bullterrier in Ansbach (Bayern) halten will?

6 Antworten

Was wird es denn genau einen Standard oder Miniatur Bullterrier???
Denn alles wird mit einem Mini einfachen und auch Günstiger denn der Mibi Fällt nicht unter das Gesetz der Sokas.
Auüer der größe ist alles gleich
Sollte es zm die größe gehen sollte man beim DCBT o.GB-F unter Deckanzeigen ob ein Interbreed Wurf wo geplahnt ist.
Ich habe auch ein Fast Interbreed der Großvater war einer das heiüt d s die Eltern vom Großvater Standard und Minuatur Bullterrier waren
Auch von den Züchtern gibt Hauptsächlich Mini Züchter denn Standard Züchter gibt es nicht mehr viele
Nur einen Rat Bitte einen vom VdH Kaufen denn da bist auf der Sicheren Seite
Schau mal unter
Nepomuk Bonsai von Amadis mein Bulli hat eine Homepage
Er ist ca 45cm und 25/26kg groß und schwer bei weiteren Fragen Frag mich

Hallo,

würde um sicher zu gehen mal bei den Veterinäramt oder Ordnungsamt  in Ansbach anrufen, die können bestimmt weiterhelfen :)

Die Haltung muss unabhängig von dem Negativzeugnis, dass eben erst im Alter von 1,15 - 2 Jahren erstellt werden kann, von der Gemeinde genehmigt werden.

Beim Erwerb von Welpen und Junghunden der Kategorie 2 ist von der
Gemeinde bis zur Überprüfbarkeit (i. d. R. im Alter von ein bis zwei
Jahren) ein "vorläufiges", also zeitlich befristetes, "Negativzeugnis"
auszustellen.

Achtung: Sie als Halter müssen auch das vorläufige
Negativzeugnis beantragen – ohne dieses Halten Sie einen Kampfhund (ein
solcher ist auch schon ein Welpe oder Junghund) ohne Erlaubnis der
Gemeinde – das ist strafbar! Die steuerliche Anmeldung des Hundes genügt nicht – diese ist hiervon unabhängig.

https://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/11321

https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/6555183803


Bitterkraut  28.07.2016, 11:56

Oben ist von einem Kategorie 1 Hund die Rede. Dafür bekommt man in Bayern nur eine Haltergenehmigung, wenn man den Bedarf begründen kann - und das kann praktisch keiner.

1
baindl  28.07.2016, 12:08
@Bitterkraut

Oben ist von einem Kategorie 1 Hund die Rede.

https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/6555183803

Hunde der Kategorie II (Alano, American Bulldog,
Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler)
gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn im Einzelfall durch
Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass das Tier keine
gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. In diesem Fall
wird ein sogenanntes ''Negativzeugnis'' erteilt.

0
Bitterkraut  28.07.2016, 12:20
@baindl

Ja, da hat sich wohl der Fragesteller geirrt. Oder es handelt sich um einen Staffordshire Bullterrier.

0

Schuldige die Fehler aber beim Tablet rutsch man leicht ab und ich habe nicht nachgelesen
Weiter habe ich vergessen trotz der größe und Gewicht meines Rüden ist er Mini und wird als Normaler Hund angesehen das Heißt Steuern Auflagen Maulkorb alles nicht nötig.
Nur der Mini muss in der Ahnentafel vom VdH Nachweislich Mini's haben außer es ist ein genehmigter Interbreed Wurf zwar wirst Du an 10-15Ahnenstelle irgendwann auf Standard Bulli kommen und das ist Normal
Und drauf Achten Pll Frei

Der gewünschte Kampfhund ! Alleine dieser Satz sagt ja schon vieles das ihr  den Bullterrier schon als Kampfhund abgestempelt habt .
Ein Kampfhund , wird als solches bezeichnet wenn es auch tatsächlich an kämpfen teilnimmt und nicht nur in Bayern sonder in ganz Deutschland ist das halten eines Kampfhundes strengstens verboten !