wie ist der ablauf des vorstellungsgesprächs für den beruf der finanzwirtin in nrw? welche fragen werden gestellt?

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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass in der Finanzverwaltung NRW folgendes abgefragt wird:

  1. Lebenslauf, vor allem Schullaufbahn, Hobbys, berufl. Erfahrungen und ehrenamtliche Tätigkeiten
  2. Abteilungen der Finanzämter (Veranlagung, Vollstreckung, etc.)
  3. Verwendung von Steuern (Bezahlung von Beamten/Angestellte im öD, Bildung, Straßenbau, etc.)
  4. Welche Arten von Steuern man kennt (Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, etc.)
  5. Unterschied zwischen Beamten und Angestellten
  6. Oberster Dienstherr?
  7. Gibt es mehr als einen Umsatzsteuersatz? -> Wenn ja: weshalb gibt es mehrere? Wie hoch sind die?
  8. Verhalten in bestimmten Situationen (bspw. Telefonat mit einem wütenden Steuerpflichtigen; oder auch Konfliktsituationen mit Kollegen bspw. Radio ist zu laut; oder ein Kollege möchte Urlaub am selben Tag, den man selbst frei hat, weil die Großmutter da 80 Jahre alt wird; Umgang mit Drohungen)
  9. Umgang mit Rechtsnormen:

Beispiel:

§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG
(1)    1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Aus dieser Norm sollen dann alle Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen richtig benannt werden und auf kleine Fälle angewendet werden. Diese könnten wie folgt aussehen:

  • Der Deutsche Vielflieger V ist ausgewandert und verbringt die meiste Zeit in Chile.
  • Die ausgewanderte Deutsche D hat in München ein Ferienhaus und hält sich dort drei Wochen im Jahr auf.
  • Der Amerikaner A hält sich aus geschäftlichen Gründen 8 Monate in Frankfurt/Main auf.
  • Die Obdachlose O lebt in Hamburg.

Wichtig bei diesen Fällen ist immer, dass diese sich nur auf die genannte Rechtsnorm beziehen. Evtl. Abweichungen aus anderen Paragraphen sind nicht zu berücksichtigen.

Je nach Finanzamt erfolgt am selben oder einem späteren Tag noch eine oder oder mehrere Gruppendiskussionen. Da kann es z.B. um Coronamaßnahmen, die Abschaffung des Beamtentums, Flüchtlingsaufnahme oder auch die Planung einer Studienfahrt/eines Betriebsausflugs gehen.

Darüberhinaus sollte man auch über ein bisschen politisches Allgemeinwissen verfügen. Dazu gehören 

  • Gewaltenteilung 
  • der (bereits genannte) oberste Dienstherr: Welchem Ministerium ist die jeweilige Behörde unterstellt? Wer leitet dieses Ministerium? Welcher Partei gehört er oder sie an?
  • Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland?
  • Wer ist der Bundeskanzler der BRD oder Ministerpräsident/-in des jeweiligen Bundeslandes?
  • Wann finden die Bundestags- bzw. Landtagswahlen statt?
  • Bundespräsident: Wie wird er gewählt? Wie lang ist die Amtszeit? Was sind seine Aufgaben?
  • Wie setzt sich der Bundesrat oder die Bundesversammlung zusammen?
  • Was ist das höhste deutsche Gericht?
  • Welche Gerichtsbarkeit ist zuständig? Was ist das höchste Gericht dieser und wo befindet es sich? Wie sieht der Instanzenweg aus? 

Auch sollte man das politische Weltgeschehen im Auge behalten, also womit sich aktuell die Nachrichten beschäftigen.

Ggf. können auch Fragen bezüglich der Ausbildung, besonders in Hinsicht auf Ausbildungsorte und -dauer, gestellt werden.

Prozentrechnung bzw. Dreisatz wurde bei mir damals nicht gefragt. Sollte man aber durchaus - besonders für Umsatzsteuer - beherrschen.

Wie hoch die Einstellungschancen sind, ist von FA zu FA unterschiedlich, und ist von der Meinung der Amtsleitung abhängig. Aber grundsätzlich ist das Auswahlverfahren bei der Finanzverwaltung NRW recht einfach zu bestehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

alexandra85w 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 12:58

"Wichtig bei diesen Fällen ist immer, dass diese sich nur auf die genannte Rechtsnorm beziehen. Evtl. Abweichungen aus anderen Paragraphen sind nicht zu berücksichtigen."

was wäre in diesem fall die richtige antwort? weil du sagst es bezieht sich nur auf diese norm? eigentlich ist ja bspw. der vielflieger v hier steuerpflichtig, wenn er einkünfte in deutschland hat. aber wenn man sich wirklich NUR auf den paragraphen bezieht, dann ja nicht. wie sieht es mit den anderen drei aus?

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YvonneM2508  07.06.2024, 13:37
@alexandra85w
eigentlich ist ja bspw. der vielflieger v hier steuerpflichtig, wenn er einkünfte in deutschland hat. aber wenn man sich wirklich NUR auf den paragraphen bezieht, dann ja nicht.

Ganz genau, das meine ich damit. Es geht nur um die unbeschränkte Steuerpflicht. Und die richtet sich nach der genannten Vorschrift nur nach Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

Was du angesprochen hast, wäre die beschränkte Steuerpflicht n. § 1 Abs. 4 EStG, nach der aber in den Beispielen nicht gefragt ist.

Zu den Beispielen:

1.) Der Deutsche Vielflieger V ist ausgewandert und verbringt die meiste Zeit in Chile.

  • nicht unbeschränkt steuerpflichtig, da weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Inland.

Die ausgewanderte Deutsche D hat in München ein Ferienhaus und hält sich dort drei Wochen im Jahr auf.

  • nicht unbeschränkt steuerpflichtig, da weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (3 Wochen ≠ gewöhnlicher Aufenthalt).

Der Amerikaner A hält sich aus geschäftlichen Gründen 8 Monate in Frankfurt/Main auf.

  • unbeschränkt steuerpflichtig, da zwar kein Wohnsitz aber gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (8 Monate = gewöhnlicher Aufenthalt).

Die Obdachlose O lebt in Hamburg.

  • unbeschränkt steuerpflichtig, da er in Hamburg (= Inland) lebt (Wohnsitz od. gewöhnlicher Aufenthalt wird in diesem Fall unterstellt). Ob und in welcher Höhe jemand Einkünfte hat, ist für die einkommensteuerrechtliche Steuerpflicht unbeachtlich.
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alexandra85w 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 13:48
@YvonneM2508

also wäre das jetzt in dem fall wirklich nur auf den satz 1 bezogen?

in dem beispiel hier also nicht zu beachten, wer beschränkte steuerpflicht hat? (weil eben nur dieser kleine gesetzesauszug dort steht) - in der realität ist es ja noch anders, also die eigentliche regelung, wenn man das ganze gesetz nimmt.

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Speziell beim Finanzamt in NRW kenne ich mich nicht aus, aber stand den explizit "Vorstellungsgespräch" in deiner Einladung? Dann ist es eher unwahrscheinlich, dass du hier Aufgaben erledigen musst im Rahmen des Gespräches.

Ansonsten passen deine Vorstellungen an möglichen Aufgabenarten aber ganz gut zu so einem Einstellungsverfahren bei Behörden.

Überlege dir auch eine gute Begründung, wieso du genau diese Ausbildung machen möchtest.

Durch den Fachkräftemangel ist es tatsächlich leichter geworden. Du wirkst mir sehr gut informiert. Wenn du rüberbringen kannst, dass du genau das und nichts anderes machen möchtest und auch deine Noten passen, hast du derzeit schon sehr gute Chancen auf eine Zusage!!

Ich wünsche dir viel Erfolg und denke daran "Es gibt keine falschen Antworten, nur eine falsche Reaktionen auf Fragen"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

alexandra85w 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 20:52

ich habe die einladung zu einem sogenannten vorstellungstermin per email erhalten, das stand genau da.

was die begründung ist, da habe ich mir auch schon gedanken zu gemacht. es ging mir hauptsächlich um aufgaben, die ich dann dort evtl. machen muss, und ich würde mich gerne darauf vorbereiten!

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