Wie ist das gesetzlich geregelt?
Ich habe meistens Heimweh wenn ich auf Klassenfahrten gehe, Meine frage ist kann das Geld zurückerstattet werden wenn es schon bezahlt wurde aba ich doch nicht mit kommen möchte, wegen Heimweh.
Der Lehrer sagte auch das er das Geld nicht zurück geben wird/will/kann weil es schon bezahlt wurde...
Wohne in Niedersachsen und ich weiß nicht ob das gesetzt überall gleich gilt, oder muss man da was beachten oder irgendwas?
danke für die Tipps und Hilfen =)
2 Antworten
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Meine frage ist kann das Geld zurückerstattet werden wenn es schon bezahlt wurde aba ich doch nicht mit kommen möchte, wegen Heimweh.
Du wirst das Geld nicht zurückerhalten.
- die Planung erfolgte mit Deiner Zusage
- die Kosten entstehen / entstanden
- Heimweh ist kein Grund für einen Rücktritt.
Wenn Du auf die Fahrt verzichtest, dann ohne jegliche Rückerstattung.
Nein, es gibt kein Geld zurück. Entweder du fährst mit oder du überlegst dir vorher schon, dass du eigentlich nicht mit willst und sagst erst gar nicht zu. Ansonsten ist das Geld futsch.