Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge als Selbstständiger ohne Einnahmen bei der ersten Anmeldung?
Bei meiner ersten Anmeldung als Selbstständiger, ohne dass ich bereits Einnahmen erzielt habe, interessiere ich mich dafür, wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge sind, die ich zahlen muss.
2 Antworten
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Kommt drauf an, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist, ob man Kinder hat, wie hoch der Gewinn ist und für wie viele Auftraggeber man tätig wird.
Hauptberuflich Selbständige sind niemals
- Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung
- versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung
Sie sind nur unter bestimmten Bedingungen
- versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung --> wenn zu Beginn ein Antrag auf Pflichtversicherung gestellt wird, ansonsten bleibt man versicherungsfrei
- versicherungspflichtig in der ges. Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk, wenn einer der Punkte nach § 2 SGB VI zutrifft. Ansonsten sind Selbständige auch hier versicherungsfrei.
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So lange du eine versicherungspflichtige Haupttätigkeit hast, ist eine nebenberufliche Selbständigkeit sozialversicherungsrechtlich nicht von Belang.
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Ich habe erfahren, dass man trotzdem Sozialversicherung darauf zahlen muss
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Ich habe erfahren, dass man trotzdem Sozialversicherung darauf zahlen muss
Nein.
Rentenversicherungspflicht kann sich ergeben, wenn
- du auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig wirst (5/6 der Umsätze) und
- dein Gewinn über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (Monatsschnitt >= 538,- €) oder
- du keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigst
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Du bist Hauptberuflich selbständig also freiwillig gesetzlich versichert?
Dann zahlst du die Beiträge von einem Einkommen vonbmindestens 1.178,33€ für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Davon 14% für die KV zzgl zusatzbeitrag der Versicherung und den Beitrag für die PV (je nach Alter und Kinder)
Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung musst du nicht bezahlen bzw nur wenn du freiwillig einen Antrag gestellt hast
Oder falls du privat versichert bist, spielt das Einkommen keine Rolle. Die Versicherungsbeiträge entnimmst du deinen Versicherungsunterlagen
Bist du nur nebenberuflich selbständig und noch als Arbeitnehmer pflichtversichert musst keine zusätzlichen Beiträge zahlen. Es läuft wie bisher alles über den Arbeitgeber.
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