Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung bei einem Ehrenamt?
4 Antworten
Für ein richtiges Ehrenamt bekommt man leider gar nichts. Mann kann aber zum Beispiel in einigen NRW-Kommunen (bei mindestens 5 ehrenamtlichen Stunden pro Woche, bzw. 250 Stunden pro Jahr) die Ehrenamtskarte beantragen. Dann gibt es Ermäßigungen in teilnehmenden Einrichtungen wie Museen, Kinos, Schwimmbädern etc.. Es gibt allerdings auch "Ehrenämter" mit gewisser Aufwandsentschädigung, und da kenne ich ein Beispiel aus der Altenbetreuung von 7,50€ pro Tag plus Fahrtkostenpauschale.
Zunächst muss die Satzung des Vereins eine Ehrenamtspauschale für satzungsmäßige Wahlfunktionen zulassen.
Vgl. im Weiteren § 3 Nr. 26a EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
wonach bis 720 EUR/a die Angelegenheit bei Vorhandensein der genannten Voraussetzungen steuerfrei ist.
Die Gewährung einer Ehrenamtspauschale sollte vertraglich nachvollziehbar geregelt sein.
Günter
An sich bekommt man theoretisch erst mal gar nichts.
Weder für die Arbeit noch für sonstige Auslagen wie Fahrtkosten.
Ein Ehrenamt macht man eben für die "Ehre", also ohne Bezahlung sondern fürs gute Gefühl.
Aufwandsentschädigungen sind eher selten, ich habe bei verschiedenen Sachen noch nie etwas bekommen.
Eine Bekannte hat mal die Fahrtkosten zu einem für ihr Ehrenamt nötiges Seminar erstattet bekommen. Bei dem Seminar haben sie sich auf Hälfte Hälfte geeinigt.
So hoch, wie es ausgemacht wird und das Gesetz zulässt.
Natürlich. Ein Ehrenamt ist per se erstmal unbezahlt. Aufwandsentschädigungen müssen vereinbart werden, sofern es nicht eh schon existierende Regeln innerhalb des Vereins o.ä. gibt.
Das muss man ausmachen?