Wie hoch aktuell das Schonvermögen sein darf?
Wie hoch darf aktuell das Schonvermögen sein bei Grundsicherungsempfänger? Danke im vorraus.
3 Antworten
Grundsicherung im Alter / Sozialgeld : bis zu 10.000 Euro
Weniger Schonvermögen bei Grundsicherung im Alter
Beim Bürgergeld wird die Schonvermögensgrenze auf 15.000 Euro angehoben, bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hingegen nur auf 10.000 Euro. Der SoVD setzt sich dafür ein, dass für alle die gleichen Regeln gelten.
Bei Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt derzeit 10.000 Euro.
Unter Bürgergeld nach dem SGB - ll vom Jobcenter im ersten Jahr für den Antragsteller bis zu 40.000 Euro, ab dem zweiten Jahr dann noch bis zu 15.000 Euro.
Für jede weitere zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehörende Person kommen ab Beginn bis zu 15.000 Euro dazu, es können im Leistungsbezug auch entsprechende Ansparungen gemacht werden.
Bürgergeld 40.000 € / 15.000 € pro Person.
Sozialhilfe 10.000 € pro Person.