Wie gegen freilaufende Hunde (ohne Leine) in der Öffentlichkeit wehren?

14 Antworten

Das EINZIGE was Du machen kannst... Anzeige erstatten! du selber darfst gar nichts machen.

Anschreien würde ich von abraten, vielleicht beißt der Hund dann und dann trägst Du min. eine Mitschuld.

Treten, Tierabwehrspray oder so was... da machst Du dich strafbar und DU wirst die Strafe kassieren. Ein Tierabwehrspray ist nur dann erlaubt, wenn Du wirklich angegriffen wirst.

Du kannst dich auch an deinen zuständigen Abgeordneten oder den Oberbürgermeister deiner Stadt wenden und auffordern, den Leinen Zwang in der Stadt durch das Ordnungsamt durchsetzen zu lassen.

Viel mehr kannst Du nicht machen. Sprich doch die Besitzer an wenn es so ist.


HartzXXXXIV 
Beitragsersteller
 08.03.2013, 13:46

Die meisten Besitzer sind aber uneinsichtig.

Du darfst die notwendigen Maßnahmen zum schutz deiner Person ergreifen. Aber aiuch nicht mehr. Das wäre überzogen.

Bei vielen Hunden hilft es sehr gut Ihnen fest, aufrecht und laut entgegenzutreten. Gegen Anspringen hilft einfach mal das Knie hochreissen.

Vergiss sowas wie Abwehrspray, das bringt seltenst was, meist bekommste es nicht raus, sprühst dich an, der wind steht falsch....zu gefährlich. Und großkalibriges bringt dich in den Knast und das zu recht

Und vergiss nie das leider der Hund der dich anspringt am wenigsten dafür kann. Schuld ist das andere Ende der Leine


Portbatus  08.03.2013, 14:23

Nein HartzVI, ich denke, dass ist eine ganz realistische Antwort von Tibettaxi ist, die auch mit unseren Gesetzen übereinstimmt.

Dass es vom Hundehalter eine Unverschämtheit ist, steht ganz außen vor.

Pfefferspray z.B. kann dir eine durch aus berechtigte Anzeige einbringen, unverhältnismäßig.

Anton96  24.03.2013, 20:40
@Portbatus

Ich muss dich enttäuschen wenn man Pfefferspray gegen einen einem fremden Hund einsetzt der einen anspringt ist das berechtig, Ich halte die Antwort von dir Tibettaxi auch wenn es dafür mehr als 10 eine Daumem hoch gab nicht für wirklich hilfreich. Du solltest zunächst bedenken das Notwehr gegen ein Tier anders juristisch zu bewerten ist als Notwehr gegen einen Menschen. Bei einem Tier werden definitiv nicht so hohe Ansprüche gestellt wie bei einem Menschen. Wenn ich mich ein fremdes Hund anspring dann darf ich mich gefährdet fühlen und um es hart zusagen sogar das Tier töten. Es ist mit ehrlich gesagt auch egal das der Hundehalter eigentlich die Schuld für das ganze trägt, den es geht um meine Gesundheit. Nicht falsch verstehen ich habe selber zwei Hunde und wäre bestimmt nicht begeistert wenn einer meine Hunde verletzt, aber mir ist auch bewusst das ein Hund der einfach Menschen anspringt ein absolutes No Go ist. Was erzählst du den einem z.B Gehbehinderte der durch so ein Tier zu Fall gebracht werden kann und sich dabei sogar schwer verletzen kann, willst du dem allen ernste erklären er habe das ohne effektive Gegenwehr zu zu lassen. Klar man sollte eigentlich dem Hundehalter eine volle Ladung Pefferspray in das Gesicht pusten anstatt dem Hund.

Tibettaxi  25.03.2013, 19:54
@Anton96

Vieleicht solltest du dich mal etwas mit unseren Gesetzen befassen.

Wenn ich einem Tier erhebliche Schmerzen zufüge ist das eine Straftat, wird mit bis zu 3 Jahren bestraft. Wehre ich einen Angriff eines Tieres ab gilt auch dabei die verhältnismäßigkeit der Mittel (wie so ziemlich in allen Bereichen unseres täglichen lebens auch). Da gibt es keinen Unterschjioed in der Bewertung: eine Abwehr muss verhältnismäßig sein.Und ob meine Reaktion überzogen war oder nicht entscheiden weder du noch ich, sondern ein Gericht.

Wenn dich ein Hund nur anspringt darfst du ihn mit Sicherheit nicht tötet, sondern nur deinen Möglichkeiten entsprechende und derGefahrenlage entsprechend reagieren. Mal dasvon ab das das mit dem töten nicht so einfach ist wie du denkst.

aber mir ist auch bewusst das ein Hund der einfach Menschen anspringt ein absolutes No Go ist.

Klar, das sehg ich auch so

Ansonsten beruht meine Antwort auf praktischer Erfahrung - im Gegensatz zu deiner nicht vorhandenen Antwort

Hallo,

wenn die betreffende Fläche nicht explizit als Freifläche für Hunde ausgewiesen ist, so gilt allgemeiner Leinenzwang. Wenn es sich zudem stets um die selbe Fläche handelt, an dem Dir unangeleinte Hunde zu nahe kommen, könntest Du mal beim Ordnungsamt auf diesen Misstand hinweisen. Dann werden die da wohl öfter mal kontrollieren und ggf. Ordnungsgelder verhängen.

Nach Hunden solltest Du alleinig der eigenen Sicherheit wegen weder treten noch schlagen, denn Aggressionen Deinerseits könnten das Tier ansonsten zu Verteidigungsreaktionen wie z.B. beißen animieren. Zudem könnte es nachfolgend einen lästigen Rechtsstreit geben, bei dessen Ausgang der Gewinner situationsabhängig nicht per se´ zu definieren ist.

mfg

Parhalia


LucieTommy  08.03.2013, 13:31

wenn die betreffende Fläche nicht explizit als Freifläche für Hunde ausgewiesen ist, so gilt allgemeiner Leinenzwang

Das ist eine Fehlinformation! Es gibt keinen generellen Leinenzwang, das handhabt auch jedes Bundesland anders. Je nachdem wo man wohnt darf ein Hund sogar fast überall frei laufen.

HartzXXXXIV 
Beitragsersteller
 08.03.2013, 13:32

Bis das Ordnungsamt da ist ist der doch mit seinem Köter schon längst über alle Berge.

Parhalia  08.03.2013, 13:36
@HartzXXXXIV

Das Ordnungsamt soll nur den Zweck erfüllen, durch regelmäßige Präsenz die Hundebesitzer zum Anlegen der Leine zu bewegen. Das dürfte bei den meisten Hundehaltern mit Verantwortungsbewusstsein nachhaltig fruchten, wenn es mal ein Ordnungsgeld gab.

Dir scheint der Unterschied zwischen freundlichen und angreifenden Hunden nicht ganz klar zu sein. Ich glaube eher, dass sich das meiste in Deinem Kopf abspielen dürfte und Du generell Probleme mit Hunden hast. Das hast Du selbst gesagt. Wenn Du einen spielenden Hund also als Frechheit des Besitzers betrachtest, denk einfach mal darüber nach, welche Erfahrung wirklich so schlecht war, dass Du plausiblen Grund hast, Angst vor Hunden haben zu müssen und worin genau Deinen Gründe liegen, einen spielenden Hund als unzumutbare Belästigung aufzufassen.


Anton96  24.03.2013, 20:45

Warum ,meint jeder Hundehalter andere Menschen seien verpflichtet sich mit dem Hundeverhalten aus zu kenne wenn ein Hund auf mich zurennt und mich anspringen will würde ich, wenn ich es dabei habe Pfefferspray einsetzen, es soll auch Menschen geben die alleine durch Anspringen schon massiv gefährdet werden. Wenn mich ein Hund anspringt liege ich in der Regel auf der Nase, willst du mir jetzt wirklich erzählen ich darf so etwas nicht mit Gewalt gegen den Hund verhindern? Das generelle Problem hat da der Hundehalter nicht der angesprungenen, du sollte mal darüber nachdenken.

Naja, der Hund kann ja so gesehen nichts dafür.

Trotzdem muss man sich das nicht gefallen lassen. Ich würde ihn z.B. mit den Beinen abwehren, ihn auch anschreien, wenn nötig. Und vor allem würde ich mir den Besitzer vorknöpfen, wenn er denn in der Nähre wäre...!