Wie gabt ihr die schulbefreiung geschrieben?

2 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Die Befreiung schreibt die Schule, nicht du.

Du schreibst höchstens einen Antrag auf Befreiung.

Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien dürfen Schüler*innen nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.

In dieser Art wird das für nahezu alle Regierungsbezirke gelten.

wenn ihr vorzeitig in Urlaub wolltet 

wird daher eher selten genehmigt.

Am besten gar nicht. Denn das ist nicht erlaubt, weil es gegen die Schulpflicht verstößt.