Wie funktioniert die Selbstauflösung einer Partei? Welche Gründe kann die Auflösung einer Partei haben?
Zu diesen beiden Fragen findet man so gut wie gar nichts im Internet. Schon gar nicht genug, um einen entsprechenden Vortrag zu halten. Ich hoffe, jemand von euch kennt sich damit aus und rettet somit mein Leben.
Danke im Voraus
3 Antworten
Wenn die Basis und Grundlage entfallen wäre.
Du findest dazu nichts, weil das eher selten vorkommt, das Parteien gewöhnlich nicht altruistich sind.
Sie fianzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen, Wahlkampfkostenerstattungen, staatlichen Mitteln und Spenden.
Zudem hat eine Partei Pfründe und Posten zu vergeben, Funktionäre, Abgeornete, Bügermeisterämter und Pensionsanspüche.
Es fehlt mithin der Anlass für eine Partei sich einfach aufzulösen.
Der Grund für eine Parteiauflösung kann staatliche Repression sein, etwa ein Verbot. Was zumindest in unserer Rechtsordnung vor hohen Hürden steht.
Hängt davon ab, ob es ein Direkt- oder Listenmandat wäre.
Scheiden Listenabgeordnete aus, kann eine Partei Nachrücker benennen.
Direktmandate sind für eine Wahlperiode gewählt, die Abgeordneten verbleiben als Fraktionslose im Plenum.
Das heißt bei einem Listenmandat, dass irgend eine Partei noch Leute mit in den Bundestag bekommt? Und ein Direktmandat ist dazu verpflichtet im Planum zu bleiben? Oder gibt es auch andere Möglichkeiten? Aber danke für die Antwort auf die doch etwas ältere Frage
Ein Listenmandat "gehört" der Partei.
Ob sich ein Direktmandatsträger im Plenum aufhält oder an einer Würstchenbude bleibt ihm allein überlassen.
Sicher gibt es andere Möglichkeiten, über ein Misstrauensvotum zu Neuwahlen zu gelangen, soweit sich dafür eine Mehrheit fände.
Oder eine Kabinettsauflösung, Koalitionsbruch usw.
Im eigentlichen sind die Abgeordneten frei ihrer Entscheidung.
Sie könnten die Parteizugehörigkeit wechseln oder auch aus der Partei ausgeschlossen werden.
Verstehe ich das richtig, dass eine Partei weiterhin Listenmandate besitzen kann auch wenn sie gar nicht mehr existiert? Der Rest kling ganz logisch
Gewählt wird mit Erst- und Zeitstimme.
Die Zweitstimme sind Listenmandate der Partei.
Dafür erhält sie finanzielle Entschädigungen vom Staat.
Existierte eine Partei nicht mehr, dann ist auch die Liste per du und die Bundestagsverwaltung wird zuständig.
In der Praxis ruhen die Listenmandate der aufgelösten Partei.
Eine Partei ist prinzipiell ein politischer Verein und sie löst sich auch so auf:
Wenn entweder die Mitglieder weggelaufen sind, oder die Vollversammlung die Auflösung beschließt (aus welchen Gründen auch immer), oder wenn sie verboten wurde (dann wird sie extern aufgelöst).
Eine Partei kann auch eine Selbstauflösung in Betracht ziehen, wenn sie zwar gegründet wurde, dann aber keine Mitglieder und aktiven Unterstützer findet.
Angenommen sie löst sich trotzdem auf, hat aber sitze im Bundestag. Was passiert mit diesen sitzen, wenn sich alle Abgeordneten dieser Partei sich dazu entscheiden das Amt nicht weiter zu führen? Kommt es zu nachwaheln? Wird einfach ohne diese weiter regiert?