Wie funktionieren mehrere Vollzeitjobs gleichzeitig?
Hallo zusammen,
aktuell bin ich in der Situation, dass ich zeitgleich zu meiner Hauptbeschäftigung, zwei Nebenjobs habe. Einer dieser Nebenjobs wird schon mit Steuerklasse VI berechnet, der andere ist von Steuern befreit.
Da mir die Firma für den einen Nebenjob angeboten hat, diesen auch Vollzeit auszuüben, würde ich diese Gelegenheit gerne nutzen. Zeitlich habe ich keinerlei Probleme, alle Jobs auszuüben, diese kommen sich nicht in die quere. Von meiner Hauptbeschäftigung, geht dies in Ordnung, falls dies Fragen aufwirft.
Laut Paragraph XY darf in einer Woche nur 48 Stunden gearbeitet werden, dies ist mir auch bewusst.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, gibt es jemanden, der diese Konstellation schon hatte, also 2 Hauptjobs + 1 Nebenjob. Muss ich den zweiten Hauptjob melden beim Finanzamt? Funktioniert dies automatisch und ich brauche mir keine Sorgen machen ?
Ich hoffe, dass ich alles erwähnt habe, was relevant ist. Ich bedanke mich schon einmal für die Antworten und wünsche einen schönen Tag.
Beste Grüße
2 Antworten
Hauptjob 1 ist Steuerklasse 1(oder 2-5, je nach privatem Verhältnissen) und jeder weitere Job wird automatisch Steuerklasse 6.
der andere ist von Steuern befreit.
Das halte ich für ein Gerücht
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, gibt es jemanden, der diese Konstellation schon hatte, also 2 Hauptjobs + 1 Nebenjob.
Jeder Job der nicht dein Hauptjob ist, ist automatisch dein Nebenjob.
Muss ich den zweiten Hauptjob melden beim Finanzamt? Funktioniert dies automatisch und ich brauche mir keine Sorgen machen ?
Dafür sind deine Arbeitgeber zuständig
Auch Minijobs sind steuerpflichtig. Bei dieser Beschäftigungsform kann die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt pauschal oder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Minijobbers (Steuerklassen) erhoben werden. Der Arbeitgeber legt fest, ob die Lohnsteuer pauschal an die Minijob-Zentrale oder individuell an das Finanzamt gezahlt wird.
Jeder Nebenjob, der bis zur Grenze von 520 Euro ist, war bei mir in der Vergangenheit von Steuern befreit
Nein war der Minijob nicht. Der Arbeitgeber hat für dich dafür die pauschale Steuer dann entrichtet. Steuerfrei ist da aber nichts gewesen.
Jeder Nebenjob, der bis zur Grenze von 520 Euro ist, war bei mir in der Vergangenheit von Steuern befreit, sofern man nur einen hat...
Bei einer Hauptbeschäftigung ist nur eine geringfügige Beschäftigung als 538-Euro-Minijob erlaubt - hat aber mit "von Steuern befreit" nichts zu tun, sondern der Arbeitgeber entscheidet ob in Sachen Steuer der Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuert wird (siehe meine Antwort).
...dass ich zeitgleich zu meiner Hauptbeschäftigung, zwei Nebenjobs habe. Einer dieser Nebenjobs wird schon mit Steuerklasse VI berechnet, der andere ist von Steuern befreit.
Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter:
Bei einer Hauptbeschäftigung ist nur eine geringfügige Beschäftigung möglich laut der minijob-zentrale.de, wobei der Arbeitgeber entscheidet ob in Sachen Steuer der Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuert wird:
wie z.B.: Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob kann nur ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden, der bei der Minijob-Zentrale zu melden ist. Jeder weitere Minijob mit Verdienstgrenze wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist wegen Überschreitung der Verdienstgrenze kein Minijob mehr. Die zweite und jede weitere Beschäftigung auf Minijob-Basis wird dann mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und ist wie der Hauptjob an die zuständige Krankenkasse zu melden. Das gilt auch, wenn die Verdienstgrenze durch die Zusammenrechnung aller Minijobs nicht überschritten wird.
Gruß siola55
Danke dir für deine Antwort. Jeder Nebenjob, der bis zur Grenze von 520 Euro ist, war bei mir in der Vergangenheit von Steuern befreit, sofern man nur einen hat. Kann natürlich sein, dass sich dies geändert hat aber so wäre mein letztes Stand. Natürlich wird der zweite wie gewohnt mit Steuerklasse VI versteuert.
Oben habe ich mich eventuell falsch ausgedrückt, da hast du recht, dass jeder weitere Job zum Hauptjob, ein Nebenjob ist.
Ich danke dir nochmal für deine Antwort.