wie formuliere ich das am besten? (formell)

7 Antworten

" Im Bezug zu meiner (schriftlichen) Anfrage vom ...... erlaube ich es mir nachzufragen wie der derzeitige Bearbeitungstand in Ihrem Hause ist"

Bitte aber nicht benutzen wenn Du Dich beworben hast!!! In diesem Falle heißt es einfach: Abwarten, oder Du kannst Dich aber gerne telefonisch an die Firma wenden und höflichst nachfragen wie weit die Stellenauschreibung gediehen ist. Das versteht jeder Personaler, da Du ja sicher auch andere Bewerbungen laufen hast.

Mit freundlichen Grüßen aus Bötzingen am Kaiserstuhl

Mike


Beschwa  22.02.2011, 10:48

Ich nehme Bezug auf meine Anfrage und erlaube mir nachzufragen...... Im Bezug zu........ sagt man nicht höchstens in Bezug auf, aber das passt hier nicht

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Ich schreibe Ihnen, weil Sie sich bisher nicht bei mir gemeldet haben Ich schreibe Ihnen, weil ich leider bisher vergeblich auf eine Antwort von Ihnen gewartet habe Ich schreibe Ihnen, um Sie noch einmal an mein Schreiben/ an meinen Anruf zu erinnern Ich schreibe Ihnen, um mich noch einmal bei Ihnen ins Gedächtnis zu rufen Ich schreibe Ihnen, um Sie noch einmal an mich zu erinnern.

Leider ist dein Text zu kurz um genau zu wissen, was du schreiben willst. Achte aber auf jeden Fall darauf, Anreden groß zu schreiben. Sie und Ihnen..

Ich nehme an dass es sich um eine Firma handelt wo du dich vorgestellt hat!
Da würd ich so auf keinen Fall schreiben, weil es vorwurfsvoll klingt!

'Da bsiher keine Rückmeldung ihrerseits erfolgte, wende ich mich nun erneut an Sie' .. oder so ähnlich vllt ? ;D


Beschwa  22.02.2011, 10:47

Ihrerseits schreibt man groß

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Kommt auf den Zusammenhang an und an wen du schreibst...