Wie findet ihr es jemanden heimlich zu fotografieren?
Hallo
ein Junge der bei der gleichen Firma wie ich einen Ferialjob macht fotografiert mich immer mal wieder. (wir sind dort 10 Schüler die halt in den Ferien da arbeiten)
Das ist ein paar mal am Tag der Fall, zB wenn wir im Bus sitzen oder gerade in der Vormittagspause einen Kaffee trinken merke ich schon wieder wie er mich vom Nebentisch aus fotografiert.
Ich habe ihn ein paar Mal darauf angesprochen dass er da gefälligst fragen soll.
Er sagt er braucht halt Wixvorlagen.
Die anderen sind auch der Meinung dass es nicht in Ordnung ist und sagen ihm das auch, aber wirklich was machen können sie halt auch nicht dagegen und er sagt er veröffentlich die Bilder ja nirgends.
was würdet ihr da tun?
mfg
Lisa
11 Antworten
Das Gesetz welches Deine Persönlichkeitsrechte betrifft greift nur wenn er die Bilder veröffentlichen würde. Dann würde er sich strafbar machen.
Ansonsten kannst Du ihn nicht dazu zwingen die Bilder zu löschen. Du könntest die Polizei rufen die eventuell sein Handy beschlagnahmen und ihn befragen. Vielleicht ist er ja ein Heterokrimineller der irgendwann doch übergriffig wird.
Mach doch Fotos auch von ihm oder Du schreist ihn mal an so das es ihm peinlich ist.
Rechtlich kannst Du wie gesagt nicht viel machen, wenn er die Bilder nicht veröfentlicht aber du kannst ihn öffentlich blosstellen.
Die Polizei darf es einziehen unter dem Vorwand zu prüfen ob man eventuell noch mehr Leute fotografiert hat und ob es Indizien dafür gibt, dass die Bilder veröffentlicht wurden.
Das ist genau genommen sogar sexuelle Belästigung. Sprich mit euren Vorgesetzten darüber!!
Ich finde das spooky und creepy, besonders wenn man es mitbekommt. Da meine Person auf den Bildern zu sehen ist, würde ich ihn drum bitten diese zu löschen. Sollte er Anstalten machen drohe ich mit einer Anzeige und mache das auch dann.
Du glaubst ja nicht mit was für einen Mist man Geld machen kann.
Recht am eigenen Bild. Ihn ist es nicht gestattet Bilder von dir zu speichern ohne dein klares ‚Ok‘.
Desweiteren wäre dies eine Persönlichkeitsverletztung.
Wer als Fotograf gezielt fremde Menschen ablichtet, sollte allerdings vorsichtig sein. Gerade das gezielte Fotografieren anderer Menschen kann unter Umständen eine Unterlassungs- und Löschungsverpflichtung begründen, wenn der oder die Fotografierte mit den Aufnahmen nicht einverstanden ist. Die Ausnahmen dazu sind wiederum in §23 KUG geregelt.
Wo genau ist denn diese "Verpflichtung" geregelt? Den Unterschied macht die Veröffentlichung, nix anderes. Zudem wo genau ist der Schaden wenn ein Bild von jemandem gemacht wird, dieses aber nicht veröffentlicht wird? Mal von angenommenen moralischen "Schäden" abgesehen. Wenn ich grundsätzlich Angst habe fotogafiert zu werden muss ich zuhause bleiben und die Rollläden runterziehen.
Da die Person dies Unterlassen soll, tendiert dies zur einer Belästigung.
Moralische ‘Schäden‘ sind erlaubte Gründe zum fertigen einer Anzeige, danach wird dann die Unterlassungserklärung/„Löschungserklärung“ angefertigt durch das zuständige Amt.
Na, noch haben wir keine "Moralgesetzgebung". Es sei denn Du kannst mir den genauen Paragraphen dazu nennen.
Wenn ich mich nicht irre dürfte das mehr in Richtung unerlaubter Datenerhebung gehen.
Das Recht am eigenen Bild gilt nur bei Veröffentlichung.
Stimmt, man könnte sehr viele Punkte auflisten. Aber es gibt auch das Recht am eigenen Bild was nicht veröffentlicht wurde.
Hallo Lisa!
So eine Ansage ist ja übel. Ich fände das nicht okay. Mich dürfte der dafür sicher nicht fotografieren. Allein, dass er das einfach so sagt, ist schon idiotisch.
Also ich würde ihm sagen, dass er das sofort lassen soll.
Liebe Grüße :)
Ich denke, dass so etwas bei soöchen Typen ehr mäßigen Erfolg haben wird...
Aber einfach nichts zu tun ist keine Lösung. Zuerst reden und sonst handeln. Wer will eine Vorlage für irgendeinen Typen sein?
Ich sage nicht, dass man nichts tun soll - ich sage nur, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit deines ersten Vorschlages recht gering ist.
Selbst wenn er sagt, er hört auf, macht er sicher heimlich weiter.
Weswegen sollte die Polizei das Handy beschlagnahmen dürfen ,wenn du selbst sagst, daß er nichts Verbotenes macht?