Wie findet Ihr es, dass das Bundesverfassungsgericht geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt?
Um ehrlich zu sein. Ich bin katholisch erzogen worden, und ich finde es nicht gut. Ich verstehe, wenn jemand über 90 ist, und sich alle Ärzte einig sind, dass wenig Zeit geblieben ist, und der Mensch leidet und es sich selber wünscht, ist es natürlich nachvollziehbarer.
Aber bei jungen Menschen?! Letztens habe ich eine 29-jährige gesehen, die sich, obwohl sie nicht schwer krank war, für die Sterbehilfe entschied. So etwas finde ich schrecklich. Ich verstehe den Kontrast einfach nicht. Bei uns gibt es einerseits eine Helpline für Suizidgefährdete, andererseits wird aber jetzt die geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt? Hä?! Wie geht es dann weiter? Wie werden Mensch reagieren, wenn jemand aus dem Fenster springen möchte? Eigene Entscheidung?
Man sollte Menschen doch vom Suizid abhalten, und nicht sagen "ja, wenn du es wirklich willst, und nicht mehr kannst (...)"
:/
18 Antworten
Ich finde die Richtung, in die jetzt in der Beziehung gearbeitet wird, sehr gut.
Jeder sollte selbst entscheiden können wann und wie er sterben will.
Ich halte das für das wichtigste Recht das man haben kann.
Erst mal vorneweg: Irgendwann ist man zu alt, um etwas noch auf "ich bin halt so erzogen worden" zu schieben - man kann selber die Entscheidungen treffen, was man für richtig oder falsch hält, auch wenn man die Basis vielleicht von daheim mitbekommen hat.
Zur Frage: Es muss klar geregelt werden, welche Voraussetzungen für eine Suizidbeihilfe gegeben sein müssen. Unter anderem zb eine unheilbare, schwere Erkrankung.
Depressionen sind zwar schwer und potentiell tödlich, aber sie sind nicht unheilbar, weshalb sie ausgenommen sind.
Der von dir beschrieben Fall ist über 20 Jahre her (war in der Schweiz) und es gab ein rechtzeitiges Moratorium vom Kantonsarzt dagegen, weshalb die Frau das Rezept nicht bekam - inzwischen sind psychische Erkrankungen klar ausgenommen.
Es steht gar nicht in der Macht des Bundesverfassungsgerichts, so etwas zu erlauben. Das BVerfG stellt lediglich fest, ob ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt und beauftragt dann den Gesetzgeber, es zu ändern. In welche Richtung, wird sich noch zeigen.
Salue
Eigentlich war ja die Sterbehilfe in Deutschland nie verboten. Sie konnte aber in der Praxis nicht durchgeführt werden weil man der Auffassung war, das wenn jemand das mehere Male macht, selbst ohne jegliche Gewinnabsicht, dies als "geschäftsmässig" eingestuft wurde. In der Schweiz jedoch wurde eine ehrenamtliche Tätigkeit nie als geschäftsmässig eingestuft.
Nachdem diese Einschätzung geändert hat, kann nun ein Gesetz ausgearbeitet werden. Dieses dürfte dann, ähnlich wie in der Schweiz, zu einer Lösung führen die die Umstände des Sterbewillens berücksichtigt.
In der Schweiz wurden noch nie jüngere und gesunde Leute beim Suizid begleitet. Die Sterbehilfeorganisationen haben sich selber eine sehr strenge Ethik auferlegt.
Tellensohn
Das BVG hat zunächst nur entschieden, dass jeder das Recht hat, über sein Leben zu entscheiden.
Das Gesetz, um das es geht, hat die geschäftsmäßige betriebene Sterbehilfe sehr rigoros verboten. Selbst bei Patienten die aus therapiert waren, und nur noch leiden, war dies nicht legal möglich.
Dies muss nun neu geregelt werden. Es wäre da durchaus denkbar, dass man "geschäftsmäßig" mit "Gewinn orientiert" o.ä. ersetzen könnte
Es gibt da aber auch die zweite Seite: Ein Mensch, der sich selbst das Leben nehmen will, hat bisher auch nicht danach gefragt. Er ist einfach vor dem Zug gesprungen. Vielleicht hilft das aber auch, dass solche lebensmüden Menschen dann erst jemanden fragen, und damit vielleicht auch noch um beraten kann.