Bundesverfassungsgericht, Bundesregierung , Bundestag und die Sterbehilfe?

5 Antworten

Wer weiss wie lange das noch dauern wird.Für die gibt es immer was wichtigeres.Ich finde es so einfach ein Mensch ist ein freies Lebewesen und sollte auch damit das Recht haben für sich zu entscheiden.Nur der Mensch kan selber beurteilen was er oder sie möchte.Aber lieber Menschen leiden lassen das ist unsere Regierung.Ich finde jeder der nicht mehr leben möchte sollte zum Arzt gehen können ein Gespräch ist Vorausetzung und da das notwendige bekommen.Einahme aber mit Aufsicht nicht das so ein Zeug weiterverkauft wird.Der Arzt muss es nicht selber tun ausser bei Menschen die es nicht können.Das wäre Menschlichkeit.

Es gibt bereits Entwürfe für die Neufassung des § 217 StGB. Es wird dazu wohl noch in diesem Jahr eine Regelung geben, möglicherweise noch vor der Bundestagswahl. Der § könnte auch ganz wegfallen, das glaube ich allerdings nicht.

Nein, schaffen die nicht mehr in dieser Legislaturperiode.

Das verhindert zunächst nicht das Recht auf Sterben.
Dieses Recht hat das BverfG.

Das numehr ausstehende Gesetz ist Verhandlungsmasse der Politik, in de Art "gibts Du mir, gebe ich Dir"", das in Wahlkampfzeiten so nicht funktioniert.
Vereinfacht, die Grünen wollen ein Tempolimit, die Union keine Vermögenssteuer, zwischendrin warten eine Reihe von Gesetze Verabschiedung.

Wenn diese vielen Parteien sich auf einen Gesetzentwurf einigen könnten, dann ja. Ist aber sehr unwahrscheinlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich befürchte das es verhindert wird.Menschen können ja mit Medikamente vollgespofft werden hobsache sie leben.Das sie leiden ist ja gleich.Von FDP Grüne SPD usw.erwarte ich nicht das sie Menschen Leid nehmen es ehr anhalten lassen.