Wie findet ihr das bei der Bearbeitung von Beschwerden?
Man hört die Gegenseite.
Die Gegenseite versucht schönzureden und sagt X und X und X
Dann glaubt man der Gegenseite als ob X und X die Wahrheit ist.
Dann schreibt man der anderen Seite : Hi X und X ist passiert daher ist alles in Ordnung.. Wieso regst du dich auf?
Ist man heute naiv, dass man denkt, dass die Gegenseite die Wahrheit sagt?
Aus deiner Frage geht nicht hervor, wer die Beschwerde ausgesprochen / eingereicht hat und ob beide Seiten gehört wurden.
Ja beide angeheort aber man glaubt einfach der Geschichte der anderen Seite, obwohl sie schoenreden.
2 Antworten
Der typische Denunziant beschwert sich ohne vorherige Rücksprache und am liebsten anonym. Ich hatte z.B. mal einen Kontrollbesuch vom Vermieter, weil irgendein Nachbar sich beschwert hatte, dass ich angeblich Tiere auf meiner Terrasse halte, und ich konnte den Vermieter davon überzeugen, dass ich auf meiner Terrasse keine Hühner, Schweine oder Karnickel züchte.
Wenn beide Seiten angehört werden, ist das Vorgehen korrekt.
Nur weil der anderen Seite mehr geglaubt wird als deiner, muss das nicht heißen, dass die entscheidende Person naiv ist.
Vorm Gericht geht es nicht so.
Das Gericht leitet die Aussagen der Gegenseite wieder weiter. damit man die Gelegenheit bekommt, dies zu Entkräften.
Ist das jetzt eine Antwort oder eine Frage? Liegt der Beweis, wenn es einen gibt, der Person vor, die über die Beschwerde entscheidet?
Was hat die Beschwerde mit "dem Gericht" zu tun?
Man sollte das Schoenreden der Gegenseite nicht als Fakten annehmen.
Da du meine Fragen nicht beantwortest, gehe ich davon aus, dass es keine Beweise gibt?
Dann ist das "Schönreden" vielleicht nur ein subjektiver Eindruck von dir.
Ein genereller Fehler bei der Bewertung ist so jedenfalls nicht zu erkennen.
Beispielsweise:
Die Gegenseite meint : Der Hausmeister war da, um die Beschwerden zu prüfen und hat vorm Betreten geklopft.
Man bewertet das, dass der Hausmeister richtig gehandelt hat.
Fakten
- Er hat nicht geklopft. Einfach so.
- Er hat vergessen, den Termin per Email zu melden, obwohl es mehr als 24 Stunden gab, bis der Fachmann kam.
- Er darf nicht eigenmaechtig eindringen, insbesondere, wenn er misachtete, den Termin per Email zu melden, und obwohl er die Email kannte.
Hier ignorierte man die Akuendigung des Termins und glaubt einfach auch, dass er geklopft hat, obwohl klopfen auch nicht ausreichend ist.
Aber wieso glaubt man der Luegen der gegenseite