Wie bestimmt Kant das Verhältnis von Pflicht und Neigung?

3 Antworten

Hi,- schau doch mal in den Thread vom 26.04.

"PID Kant und Utilitarismus?"

In einer Ethik der (Selbst-) Verantwortung für das eigene Handeln gibt es kein "Verhältnis"-Prinzip sondern nur ein Verantwortungsprinzip und damit auch die Verantwortung, Verantwortungsfähigkeit zu erreichen bzw. sicher zu stellen.

Ich kann mich auch nicht so besaufen, daß ich hinterher sagen kann ich wußte nicht was ich getan habe weil ich so besoffen war.

Neigung und Pflicht (zur Verantwortung) bilden ein Spannungs- aber kein Mischungsverhältnis.

Kant soll gesagt haben: "verurteilt nicht die, die Zäune errichten sondern die, die es zulassen."

Gruß


Das Problem ist das Wort Pflicht. Heute hat das Wort einen eher von außen bestimmten Charakter. Für Kant ist Pflicht eine innere Einsicht und sich in die Zucht nehmen, ohne das es keine Freiheit gibt. Maßgebend ist für Kant die Einsicht aus Vernunft. Aus der Einsicht aus Vernunft entspringt die innere Selbstherrschaft. Der Vernunft in Selbstdisziplin zu folgen, auch wenn sie den Emotionen zuwiderläuft, ist Ausdruck der Freiheit, ist eine verlässliche Grundlage ethischen Handelns.

Neigung dagegen ist von Emotionen bestimmt, und das ist keine verlässliche Basis. Emotionen schwanken und geben keinen Halt, haben keine Kontinuität, sind momentverhaftet. Kant geht es um Verlässlichkeit und die sieht er nur in der Vernunft und einer Selbstdisziplin, mit deren Hilfe ein Mensch Einsichten aus Vernunft umsetzt und sich nicht von emotionalen Schwankungen abbringen lässt.

Die neigung ist für ihn nichts wert, entsprechend auch eine handlung, welche aus ihr erfolgt. Gebe ich zb einem bettler aufgrund meiner neigung "mitgefühl" 100 euro wäre diese handlung trotz des guten outcomes moralisch nichts wert. Erst wenn ich das aus bewusstsein darüber mache, dass es schlicht meine pflicht ist, ist die handlung gut.  Am besten sogar, wenn ich eigentlich gar nicht will und denn bettler lästig finde, etc, sondern einfach nur aus meiner logisch abgeleiteten pflicht heraus handle. Kant sieht daher nicht auf die folgen des handelns, sondern die absicht. Nur wenn das handeln aus pflicht erfolgt, ist es ethisch wertvoll.