Wie bekomme ich einen Behindertenausweis?
Hallo,
bin zu 40% behindert, darf keine Führerscheine machen, habe in der Schule massive Probleme und bin ich Arbeitsleben durchaus beeinträchtigt. Meine Mutter wollte deshalb vor einigen Jahren einen Behindertenausweis beantragen. Das einzige was ich bekomme sind aber 60€ Steuerrückzahlung und digitale Bücher. Kann ich da irgendwas machen evtl. auch juristisch gegen vorgehen?
4 Antworten
40% sind zu wenig.
Ab einem Gesamt-GdB von 50 Prozent wird der Ausweis mit Foto und Merkzeichen vom Versorgungsamt ausgestellt. In der Regel ist dieser fünf Jahre lang gültig, außer eine Aufenthaltsgenehmigung oder die Arbeitserlaubnis enden früher, sodass auch der Schwerbehindertenausweis auf diesen Zeitraum datiert ist.
Den Grad der Behinderung berechnen: So errechnen sich die ...
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Wie reiche ich denn so einen Antrag ein und wo? Bei der Klinik oder bei diesem Amt?
Das ist in jeder Stadt/Gemeinde anders. Bei uns reicht man die Anträge beim Bürgeramt ein und die geben es zum Sozialamt weiter.
Irgendwelche Kliniken oder Ärzte haben damit gar nichts zu tun. Entscheiden tut es nur die zuständige Behörde.
Wie soll denn bitte eine Behörde wissen, wie krank ein Mensch ist.
Da müssen schon entsprechende ärztliche Gutachten vorliegen.
Die holen die sich selber, deshalb muss man im Antrag ja auch seine Ärzte angegeben und eine Schweigepflichtsbefreiungserklärung unterschreiben.
Wir haben das über den VDK gemacht und hatten somit überhaupt keine Arbeit damit.
Das Problem an der Sache ist, dass bei dir „nur“ zu 40% eine Behinderung vorliegt.
Einen Ausweis bekommt man ab 50% oder höher.
Den GdB legt das zuständige Versorgungsamt fest. Dort beantragt man auch den Ausweis.
Du kannst dich höchstens mal an das zuständige Versorgungsamt wenden und dort eine Überprüfung beantragen. Der GdB wird dann erneut von einem Gutachter bewertet und festgelegt.
Den Behindertenausweis erhält man ab dem GdB 50.
Du musst einen Antrag auf Erhöhung des GdB stellen und gut begründen. Sollte dieser abgewiesen werden musst Du in Wiederspruch gehen und bei erneuter Abweisung kannst Du Klage beim Sozialgericht einreichen.
Bezieht sich der GdB lediglich auf die physische bzw psychische Beeinträchtigung (also Krankheit bzw Behinderung) oder auch auf weitere Einschränkungen, die durch die Behinderung verursacht werden?
Jedes halbe Jahr eine Verschlimmerung beantragen, ein Ausweis bekommst du automatisch ab 50%.
Das mit den 50% ist mit klar, allerdings sind mir auch Außnahmen bekannt, und so eine wäre ich gerne.