wie alt muss ich sein um der Johanniter beizutreten?

1 Antwort

Ab dem 16. Lebensjahr darf man die sanitätsdienstliche Ausbildung absolvieren und aktiv an Sanitätsdiensten teilnehmen, vorausgesetzt ist jedoch die Einverständniserklärung deiner Erziehungsberechtigten. Ausgenommen sind bis zur Volljährigkeit generell diejenigen Veranstaltungen, wo nach dem Jugendschutzgesetz Minderjährige keinen Zutritt haben dürfen, dass gilt dann für Alle, also auch für Helferinnen und Helfer des Sanitätsdienstes. Rettungsdienstliche Qualifizierungen, sind aus Gründen des Jugendarbeitsschutzgesetzes erst mit dem Eintritt der Volljährigkeit möglich, da Minderjährige vor Allem nicht an den dafür erforderlichen praktischen Ausbildungsabschnitten teilnehmen dürfen.

Mfg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung