Widerrufsrecht trotz erloschenem Widerufsrecht, da arglistige Täuschung?
Hallo ,
ich hab ein Problem, unzwar hatte ich gestern mit einem Typen geredet der ein Coaching Programm anbietet.
Über das Finanzdienstleistungsunternehmen CopeCart .
Wir haben lange geredet und schließlich war ich überzeugt.
Ich habe es 10 min später wieder bereut.
Denn er hat mich absichtlich betrogen.
Hat mir ausdrücklich gesagt das ein Widerrufsrecht besteht, allerdings besteht dieses nicht da
ich unten aufgezeigten Text unbewusst angekreuzt hatte , im Vertrauen an den Verkäufer , dabei habe ich diesen Text nur überflogen und in der Zeit diesen auch nicht wirklich verstehen können, erst danach hab ich gegoogelt und genauer überlegt und da steht halt einfach kurz gesagt: “das Widerrufsrecht erlischt.”
Er lautet:
“hiermit stimme ich zu, dass copecart mit der ausführung des vertrages vor ablauf der widerrufsfrist beginnt. ich habe kenntnis, dass ich mit dieser zustimmung mit beginn der ausführung des vertrages mein widerrufsrecht verliere.”
Dann komme ich in die Gruppe zum austauschen und es sind alles nur Bots die man auch per Anruf nicht erreichen kann.
Jetzt geh ich stark davon aus das das ganze Programm scam ist. Wenn er schon so anfängt und es schafft ja alles andere als eine vertrauenswürdige Atmosphäre.
Ich habe das ganze auf Rechnung und Ratenzahlung gemacht also ist es mir schon viel wert das er meine Bankdaten nicht hat. Da ich die erste Rate auch noch nicht gezahlt habe.
Ich möchte nun dennoch den Vertrag widerrufen da er mir ja falsche Aussagen gemacht hat wie nennt man das gleich? Arglistige Täuschung?
Naja wie auch immer ich werde es nicht bezahlen komme was wolle.
Habt ihr Tips wie ich diesen Vertrag anderweitig umgehen kann?
Schliesslich hat er ja nur meinen Namen und meine Anschrift wird in 2 Monaten nichtmehr aktuell sein da ich umziehe.
Habe mich immer gefragt wer auf sowas reinfällt . Jetzt war ich es , weil ich zu viel Glauben an die Menschheit habe. Naja man muss halt auch wissen das andere da keine Skrupel haben und in ner ganz anderen Welt leben.
5 Antworten
“hiermit stimme ich zu, dass copecart mit der ausführung des vertrages vor ablauf der widerrufsfrist beginnt. ich habe kenntnis, dass ich mit dieser zustimmung mit beginn der ausführung des vertrages mein widerrufsrecht verliere.”
Das ist eine typische Verzichtsklausel. Dies ist einer der Fälle, in denen auf das Widerrufsrecht im Fernabsatz tatsächlich in beiderseitigem Einverständnis verzichtet werden kann, und kommt immer dort zum Einsatz, wo u.a. digitale Dienstleistungen unverzüglich beginnen bzw. bereitgestellt werden sollen, ohne den Zugang schriftlicher Unterlagen abzuwarten. Geregelt ist das in § 356 Abs. 4 und 5 BGB.
Zitat:
"(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Bei einem Vertrag über die Erbringung von Finanzdienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht abweichend von Satz 1, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt.
(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
1.
ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2.
seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert."
Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
Ich denke nicht, dass du irgendeine Chance hast, da rauszukommen.
Der Text ist eindeutig und wenn du ihn nicht liest oder verstehst, solltest du es nicht unterschreiben.
Hast du aber gemacht.
Das wird stehen und die werden den normalen Weg gehen.
Mahnen, gerichtlicher Mahnbescheid, Klage, Vollstreckung.
Darf ich mal fragen was aus all dem geworden ist. Sind sie da raus gekommen?
Es war natürlich dumm von dir, zu unterschreiben, ohne es vorher durchzulesen, hoffentlich eine Lehre für die Zukunft. Grundsätzlich erlischt das Widerrufsrecht bei ausdrücklicher Zustimmung. Ich sehe aber schon eine arglistige Täuschung darin. Dem Unternehmen schreiben, daß du vom Vertrag zurücktrittst, weil du es als arglistige Täuschung siehst, ansonsten wirst du gerichtlich dagegen vorgehen. Oft hilft das, weil unseriöse Unternehmen gerichtliche Auseinandersetzungen scheuen. Auch sind Richter gegenüber " Betrogenen" in der Regel freundlich gesinnt, obwohl sie sich an die Gesetze halten müssen. Lass dich jedenfalls nicht unterkriegen und kämpfe.
Darf ich mal fragen ob sie jetzt aus dem Vertrag raus gekommen sind?
Über einen Widerruf kommst du da wohl nicht raus.
Falls die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden sollte, könnten sich daraus aber andere Optionen ergeben.