Widerruf bei fremgehen69/Casual Networks?

4 Antworten

aus aktuellem, persönlichen Anlass hier mal eine Ergänzung:
Wertersatz bei PV-Verträgen muss zeitanteilig berechnet werden - außer es gibt Teilleistungen, die gesondert abgerechnet werden.
Lesenswert dazu: das Urteil BG III ZR 169/20 (einfach googeln)
Casual Networks erhebt willkürlich den ersten eingezogenen LS-Betrag (gern auch höher als die in den AGB genannten Mindestbeträge) als Wertersatz - das ist nicht erlaubt.Also echte Nutzungstage / Vertragstage * Vertragspreis (gesamte Laufzeit errechen und den Rest zurückfordern - unter Androhung eine Rücklastschrift bei Nichterfüllung und Hinweis auf Eigenverschulden der entstehenden Kosten.Nicht vergessen: Bankverbindung erfragen, um nach der LS-Rückgabe den korrekten Bertrag zu zahlen.Casual Networks ist flott dabei, bei Zahlungsverzug/Rücklastschriften den Herrn RA Kipke los zu schicken - aber mit Verweis auf o.g. Urteil kam von dem auch nach dreieinhalb wochen nix mehr.

JanK1650  27.11.2024, 23:06

Ergänzung für den letzten Absatz, der Vollstündigkeit halber:

Casual Networks ist flott dabei, bei Zahlungsverzug/Rücklastschriften den Herrn RA Kipke aus Hamburg los zu schicken - aber mit Verweis auf o.g. Urteil und den erfolgten Schriftverkehrt kam von dem (in meinem Fall) nach Überweisung des korrekten Wertersatzes (bei mir: 13,16€ für acht Tage - an das Anwaltskonto!) auch nach dreieinhalb Wochen nix mehr.

Das Problem bei diesen Verträgen ist, dass nach § 357 Absatz 5 BGB Wertersatz für die bis zum Widerruf erhaltenen Dienstleistungen zahlen musst, auch wenn du dich ansonsten wirksam vom Vertrag gelöst hast. Deswegen steht in den AGB:

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Und natürlich rechnen die Anbieter die Höhe dieses Wertersatzes nach Gutdünken aus. Also verlangen die für 3 Tage Nutzung nicht 3/30 eines Monatsbeitrags, sondern gleich ein paar Monatsbeiträge. Der Kunde muss also trotz Widerruf ggf. einen erheblichen Teil des Jahresbeitrags zahlen, wenn es nach den Anbietern geht.

Aber erstens gilt diese Wertersatzklausel nur dann, wenn der Unternehmer den Kunden korrekt über sein Widerrufsrecht und diese Wertersatz-Sache informiert hat. Ansatzpunkt 1.

Und Ansatzpunkt 2 ist die Höhe des geforderten Wertersatzes, die natürlich viel zu hoch angesetzt ist. Es gibt da Urteile zu Gunsten und zu Ungunsten der Verbraucher.

Schau mal, wieviel Geld dir zurückerstattet wird und dann kannst du dir überlegen, ob du dir den Rest auch noch wiederholen willst.


DerArgon 
Beitragsersteller
 07.10.2020, 22:42

Ja das hab ich mir auch schon gedacht, danke dir trotzdem, dann würd ich einfach mal behaupten ist erstmal abwarten an der Reihe...

DerArgon 
Beitragsersteller
 01.11.2020, 14:15
@Wikifreak

Alles gut, danke für die Antwort, hat sich alles schon geklärt, musste jetzt quasi nur die eine Monatsleistung erbringen, hab den Rest erstattet bekommen, aber danke für die Hilfe trotzdem.

Halo.. Ich hab auch gleiches Problem wie du.. Ich habe 12 Monaten Mitglied Geanmeldet.. Aber nach 3 Tage habe ich wideruff bestätigt...erste Monat wurde behzalt.. Aber warum Sie nehmen monatlich Geld von meinem konto ab??? Obwohl Sie eine E-Mail geschickt haben . als Kündigung!!!

Hoffentlich dass du mir Antwortet.

Mit freundlichen Grüßen.

Musst die AGB lesen. Aber warum hast du den schon bezahlt ?


DerArgon 
Beitragsersteller
 07.10.2020, 16:52

Hab das über PayPal gemacht und das wurde natürlich gleich weiter geleitet und zwei Tage später abgebucht. Im Widerrufsrecht steht drin, dass die Website das Geld innerhalb von 14 Tagen nach Einreichen des Widerrufs zurück zahlen muss, jedoch bin ich mir bei denen nicht sicher ob das so ablaufen wird.