Wickeln im Praktikum

6 Antworten

Klar darfst du Windeln wechseln. Dies gehört zu dem Tätigkeitenbereich einer Erzieherin. Was du nicht darfst ist den Kindern Medikamenten zu verabreichen.

Sonst ist nicht viel zu beachten. Wichtig ist, dass du eine Stunde Mittagspause hast, die der Kindergarten auch einhalten muss.


Nelly010  22.09.2013, 16:09

Richtig ist, dass das Wickeln zur Tätigkeit einer Erzieherin gehört, aber eben nur zu ihrer, nicht zum Tätigkeitsbereich einer 16 jährigen Praktikantin.

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Pacefalcon  23.09.2013, 16:28
@Nelly010

Aber eine 16Jährige Praktikantin soll den Berufsalltag einer Erzieherin kennen lernen. D.h. Es gehört genauso dazu, den Kindern die Windeln zu wechseln, wie auch mit dennen zu spielen.

Problem wirds nur, wenn sie den ganzen Tag nichts anderes machen soll.

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Meines Wissens nach darfst Du nur bei Jahrespraktika die Wikelsituation übernehmen und auch nur, wenn die Leitung und das Team damit einverstanden sind.

Zudem kenne ich das Thema aus eigener Erfahrung und mir wurde oft genug, von unterschiedlichsten Stellen, gesagt, dass besonders der Bezug zum Kind und die damit verbundene Intimität in der darauf folgenden Wickelsituation der Hauptgrund für diese Regelung sind!

PS: Das Kind wird immer gefragt, ob es von Dir gewickelt werden möchte. Kommt es nicht von alleine zu Dir, oder ist das "Ja" nicht deutlich oder fröhlich gestimmt, sollte man lieber nochmal später fragen, oder es ganz lassen. DAS KIND ENTSCHEIDET SCHLUSSENDLICH!!!

Für die Zukunft : frag nicht immer was du nicht , sondern mache was du darfst.

...mit "rechtlichen Dingen" hat das weniger zu tun, meine ich.

Und im Grunde steht dem ja nichts im Wege - solange die Kollegen / die Leitung und auch du dich darauf einigen können (sprich: keiner ein schlechtes oder noch unsicheres Gefühl -aus welchem Grund auch immer- dabei hat).

Insbesondere, wenn dein Praktikum über einen längeren Zeitraum geht, spricht ja nichts dagegen; du bist den Kindern nicht fremd, und sie dir auch nicht. Den Kollegen kann es ihren Alltag ein bisschen erleichtern. Und für dich ist es eine weitere Aufgabe, die du übernehmen kannst - nicht mehr, und nicht weniger.


Nelly010  22.09.2013, 16:07

So einfach ist das nicht. Auch beim Wickeln wird schon darauf geachtet, ob ein Kind normal entwickelt ist oder Förderbedarf hat. Außerdem achten wir auch auf "Signale", die uns so manches Kind mitbringt, dass auch Gewalt erlebt hat. Ein minderjähriger Azubi dürfte damit überfordert sein, kann und soll das auch noch nicht müssen. Also ganz so einfach ist das nicht, wie Du das hier darstellst. Außerdem achten wir z.B. in unserer Kita darauf, dass jeweils die Bezugserzieherin der Kinder wickelt und nicht einfach mal so alle. Kinder haben auch ein recht auf sensiblen Umgang mit ihren Intimitäten, wozu das Wickeln nun mal gehört.

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mia68  22.09.2013, 17:10
@Nelly010

...immer erstmal genau lesen, bitteschön:

solange die Kollegen / die Leitung und auch du dich darauf einigen können (sprich: keiner ein schlechtes oder noch unsicheres Gefühl -aus welchem Grund auch immer- dabei hat)

Dass derlei also im Vorfeld besprochen gehört (sofern es irgendwelche Bedenken -"aus welchem Grund auch immer", wie gesagt: siehe oben- gibt), und weder "eigenmächtig" noch willkürlich zu passieren hat, das sollte selbstverständlich sein.

Und von "...einfach mal so alle" war meinerseits schon gar nicht die Rede.

Belehrungen wie diese demnach: doch bitte lieber an anderer Stelle.

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Nelly010  22.09.2013, 21:18
@mia68

Fühl Dich doch nicht gleich so angegriffen. Um es auf den Punkt zu bringen, es ist schlicht und einfach verboten, dass Azubis oder Praktikanten wickeln dürfen.

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Pacefalcon  23.09.2013, 19:33
@Nelly010

Das ist falsch. Azubis und Praktikanten ist es verboten, den Kindern Medikamente zu verabreichen. Da dadurch dem Kind schaden zugefügt werden kann.

Beim Windeln wechseln kann dies nicht geschehen. Sonst müsste es verboten sein, dass ein Praktikant dem Kind beim Kleidung wechseln helfen darf.

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mia68  23.09.2013, 19:46
@Pacefalcon

... ;-) wobei: das mit den Medikamenten wiederum ja so´ne (zudem auch ganz andere) Sache ist - eigenmächtig darf da zunächst mal gar nichts verabreicht (nicht mal mit Sonnencreme hantiert) werden, ganz streng genommen.

Erst bei bestimmten Vereinbarungen (wie chronischen Erkrankungen, beispielsweise) greift dann das Entsprechende, soweit ich weiß.

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mia68  23.09.2013, 19:51
@mia68

(...danke aber mal, fürs Beipflichten ;-))

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Pacefalcon  24.09.2013, 10:09
@mia68

Eigenmächtiges verabreichen der Medikamente ist generell verboten. Selbst bei vom Arzt verordneten Medikamenten ist es schon ein schmaler Grad.

Wenn ich da an die Ferienfreizeiten denke, mussten die Eltern ausfüllen, das es uns erlaubt ist, dem Kind welches Medikament zu geben und wieviel. Schön ist es, wenn auf dem Schein was anderes steht als handschriftlich oder vom Apotheker auf der Verpackung stand. -.- Also kurz ist es schon für Erzieher und Betreuer schon schwer dem nachzugehen. Ein Azubi bzw. Prakitkant oder auch FSJlern ist es da schon zur Eigenschutz verboten den Kindern Medikamente zu verabreichen.

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nein da du bei dem kindergarten rechtlich gesehen angestellt bist

lg jannis


Pacefalcon  24.09.2013, 10:22

Finds interessant und leicht widersprüchlich.

Wenn ich angestellt bin als Praktikant und die Erzieher ja auch, dann steh ich doch rechtlich unter dem Schutz des Trägers und somit kann ich wenn ich Erfahrung darin habe oder angeleitet werde. Auch mal Windeln wechseln.

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Nelly010  07.10.2013, 13:30
@Pacefalcon

Seit wann sind Praktikanten in der Kita schon angestellt? Du schreibst echt von Dingen, von denen Du nix verstehst. Du bist im Leben kein ausgebildeter Erzieher! Denn wenn, hättest Du als Mann ein so gutes Gehalt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass Du Deinen Beruf einfach an den Nagel hängst! Also sei so nett und gebe den jungen Azubis nicht solche sinnlosen Tipps mit auf den Weg.

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