Werkzeug von der Steuerabsetzen?

2 Antworten

Ja kannst du.

Beachte allerdings, dass man bis zu 110€ pauschal für Arbeitsmittel angeben kann. Sofern deine Käufe also nicht mehr als 110€ im Jahr betragen, ist’s sogesehen egal ob du dir Werkzeug selbst gekauft hast ;-)


Springer62 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 07:12

Na ich kann doch auch mit Nachweis über die 110 Euro kommen mit meinem Werkzeug was ich mir kaufe für die Arbeit.

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Richi008  05.07.2024, 08:52
@Springer62

Ja klar kannst du auch mehr angeben, wenn dem tatsächlich so ist ✌🏻

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Springer62 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 10:55
@Richi008

Ok und wenn ich tatsächlich mehr ausgegeben habe Dafür brauche ich für alle Sachen einen Beleg?

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Richi008  05.07.2024, 11:23
@Springer62

erstmal brauchst du keine Belege, da du erstmal nur deine Werbungskosten angibst. Sofern das zuständige Finanzamt Zweifel an deinen Angaben haben sollte, melden die sich bei dir und verlangen die Nachweise.

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Giota210  04.07.2024, 23:46

Das stimmt so nicht ganz.

Diese "Arbeitsmittelpauschale" gibt es eigentlich nicht, auch wenn es im Netz oftmals so steht.

Die Finanzämter lassen das zwar oftmals durchgehen (weil der Betrag nicht besonders hoch ist), aber du hast keinen Rechtsanspruch drauf.

Wenn ein Berbeiter (überspitzt gesagt) sehr pingelig ist, kann er/sie auch dafür Nachweise anfordern (Denn du bist in der Beweislast) - Ohne Nachweise werden auch die 110 € dann nicht berücksichtigt.

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Richi008  04.07.2024, 23:49
@Giota210

Habe das erste mal 2019 eine Steuererklärung abgeben.

jedes Jahr habe ich, aufgrund des tippes die „Pauschale“ abgeben. Jahr für Jahr wurde diese seitens des Finanzamtes genehmigt.

Aber ja ich stimme dir zu, im Zweifel kann das Finanzamt selbstverständlich die Angabe anzweifeln ^^

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Von Experte Mungukun bestätigt

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 (1) Satz 1 EStG).

Wenn du das Werkzeug beruflich verwendest und die Kosten hierfür getragen hast, kannst du das als Werbungskosten (Arbeitsmittel) steuermindernd geltend machen (auch dann, wenn du vom AG was gestellt bekommen hast).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig