Werkstudenten-Job und Mini-Job gleichzeitig, wie nachweisen, dass ich wöchentlich nicht über 20 Stunden komme?
Hey,
wie die Frage schon sagt, habe ich aktuell einen Mini-Job und einen Werkstudenten Job, aber um sozial-versicherungsfrei zu bleiben bzw. die studentische Versicherung zu genießen muss ich unter 20 Stunden bleiben. Dies tue ich auch soweit nur ich wüsste nicht sollte ich dazu aufgefordert werden, wie ich das nachweise.
Meinen Werkstudenten Job übe ich pro Woche ca. 13-15 Stunden aus und den Mini-Job 5 Stunden am Wochenende wenn überhaupt. Beim Werkstudenten-Job gibt es ein elektronisches Zeiterfassungssystem und beim Mini-Job nicht, da ist es noch klassisch auf Papier. Die Frage ist halt wie kann ich das nachweisen sollten Behörden wie das Finanzamt oder die Krankenversicherung auf mich zu kommen, vorallem wenn die Zeit nicht elektronisch erfasst wird.
Danke im Voraus für die Antworten
LG
Hast du für beide Jobs einen Arbeitsvertrag in dem die wöchentliche Arbeitszeit aufgeführt ist?
Habe für beide Jobs einen Vertrag aber da steht immer sowas die maximale Arbeitszeit pro Woche beträgt 20 bzw. 12 Stunden. Die Standardformulierung halt.
Mmmh 🤔. Bekommst du von beiden Arbeitsstellen wenigstens monatlich eine Gehaltsabrechnung mit den gearbeiteten Wochenstunden? Wenn ja wäre das dein Nachweis. Ansonsten einfordern!
Guter Hinweis werde ich mal organisieren, hab bei beiden Stellen bis jetzt noch keine Abbrechnung bekommen, aber die Werkstudententätigkeit hab ich auch erst jetzt seit 1.06
1 Antwort
Dies tue ich auch soweit nur ich wüsste nicht sollte ich dazu aufgefordert werden, wie ich das nachweise.
Nun, (ein) Mini-Jobs (bis 520 € / mtl.) spielen bei der Bewertung der Sozialversicherungspflicht keine Rolle. Wer sollte da Nachweise fordern?
Das bekommt sie auch (pauschal). Damit hat sie zufrieden zu sein.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-haushalte/abgaben-und-fristen/abgaben-und-fristen_node.html
Dachte an die Krankenkasse, die freuen sich ja wenn sie Geld bekommen