Werden meine Fehlzeiten angerechnet im 2. Lehrjahr bei einem anderen Arbeitgeber?
Meine Cousine hat im September 2022 die Ausbildung zu MFA angefangen, jedoch hat sie Probleme mit der Stelle gehabt und hat jetzt die Möglichkeit ab 01.09 bei einem anderen Arzt weiter zu machen, da sie selbst gekündigt hat weil der Arbeitgeber kein Aufhebungsvertrag unterschreiben wollte.
jetzt ist das Problem sie ist krank und möchte sich krankschreiben, da man in der mfa Ausbildung auch eine gewisse Anzahl an fehltagen haben darf weiß sie nicht ob diese beim neuen Arbeitgeber angerechnet werden
3 Antworten
Soweit ich weiß, muss für das bestehen von ausbildungen eine Mindestanwesenheit erfolgt sein. Es wird also tatsächlich geschaut wie oft der Betreffende während der gesamten Ausbildung krank war.
Anders verhlt es sich, wenn zB ein Jahr bewußt wiederholt wird.
jetzt ist das Problem sie ist krank und möchte sich krankschreiben, da man in der mfa Ausbildung auch eine gewisse Anzahl an fehltagen haben darf weiß sie nicht ob diese beim neuen Arbeitgeber angerechnet werden
Da sie die Ausbildung weiterführt, nur die Ausbildungsstelle wechselt, werden natürlich die Fehlzeiten weiter geführt.
Würde sie eine neue Ausbildung beginnen, sprich vom "Kaufmann in Einzelhandel" zur "Medizinischen Fachangestellten", wäre es eine neue Ausbildung somit verfallen alle Fehltage der alten Ausbildung.
Sie hat selbst gekündigt und darf die Ausbildung in einer anderen Praxis fortsetzen?
Ja das wurde so abgemacht mit dem neuen Arzt den wir auch privat kennen