Werden bei einem Hochschulwechsel die Fehlversuche genullt?

4 Antworten

Auf der gleichen Hochschulebene und beim gleichen Studiengang kann er nicht mehr "jungfräulich" werden. Er könnte aber an eine Fachhochschule wechseln und dort - falls er vorher normale Physik studiert hat - eine Physikingenieurausbildung machen (z.B. Technische Physik) oder auf der Uniebene ebenfalls ein Physikingenieurstudium machen. Entscheidend ist für die Hochschulen im Regelfall, ob das Grundstudium im wesentlichen gleich ist. Dann wäre mann gesperrt. Eine andere Frage ist allerdings, ob das Scheitern in einem Studienfach nicht Anlaß sein sollte, grundsätzlich über die bosherige Studienwahl nachzudenken. Ich rate Deinem Freund zu einem umfassenden Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung seiner bisherigen Hochschule.

Nein, die Fehlversuche werden weder beim Hochschulwechsel noch beim Fachwechsel gelöscht. Wer z.B. in Physik eine Prüfung in Thermodynamik endgültig verhauen hat, wird zu dieser Prüfung auch nicht mehr an anderen Hochschulen in Chemie oder Verfahrenstechnik zugelassen, zumindest im Prinzip. Inwieweit das im Einzelfall genau geprüft wird, kann ich schwer einschätzen.

Wenn er dort den Physik-Teil weiter macht, wird das natürlich nicht genullt. Vielleicht werden die Fehlversuche ad acta gelegt, wenn er ein Praxissemester macht; oder er kann die Prüfung nach einem (halben) Jahr wiederholen. Wäre dann ja so ähnlich wie auf dem Gymnasium, wenn man im ersten Versuch das Abi nicht schafft.

Nein, das ist nicht so. Sonnst könnte man ja auch nach dem dritten Mal durchfallen an eine andere Uni wechseln und von vorn anfangen.