Werbung im Vorgarten?
Im meinem Vorgarten wollte ich ein Schild aufstellen das Werbung enthält es ist komplett auf meinen Grundstück ist das okay ?
5 Antworten
ein weiterer Aspekt: an Kreuzungen etc. muss ggf. die Sicht frei bleiben - auch wenn das Schild auf Deinem Grundstück steht - das ist aber ja nicht in jedem Fall ein Thema...
Wenn es z.B. fest montiert oder größer als 1qm ist, muss auf jeden Fall ein Werbeantrag gestellt werden. Aber es gibt auch noch weitere Einschränkungen bzw. Vorgaben; teilweise auch lokale, z.B. wenn es sich um ein reines Wohngebiet handeln sollte.
Google einfach mal Deinen Ort zusammen mit den Begriffen "Antrag Werbeanlagen"
Wofür wirbt man denn noch, wenn nichts (ggf. auch klein-)gewerbliches?
Und wie ich bereits schrieb, gibt es noch weitere Einschränkungen, die ggf. einen Antrag erforderlich machen, damit es kein fieses Bußgeld gibt. Der ist eigentlich auch nicht schwer zu stellen. Wenn Du Dir unsicher bist, ruf einfach beim örtlichen Bauamt an.
Es darf halt auf keinen Fall, den Verkehr ablenken
und nur eine bestimmte Größe haben.
Ab wann braucht Mal den ein Kleingewerbe schein ?
Eigentlich schon bei 0 Euro Umsatz, denn die Gewerbeanmeldung ist bereits erforderlich, wenn in der Absicht der Gewinnerzielung ein Gewerbebetrieb errichtet wird. Es kommt also nicht auf den Gewinn an, sondern nur auf die Absicht, einen Gewinn zu erzielen!
Das ist aber eine leider eine Frage, die aus einem mir nicht wirklich vertrauten Bereich kommt. Aber bei eigentlich fast jeder Stadtverwaltung gibt es so etwas wie einen Bürgerservice, wo man sich auch hierzu beraten lassen kann.
Erste Infos findest Du ansonsten z.B. auch hier:
https://www.gewerbeanmeldung.de/was-ist-ein-kleingewerbe
Weitere Infos findest Du auch noch auf vielen anderen Internetseiten, aber pass auf, dass es verlässliche sind!
Viel Erfolg!
ja ist es
allerdings gibt es eine gewisse Regelung, dass Schilder ab einer gewissen Größe einen Mindestabstand zur Straße haben müssen.
Im Grunde schon. Informier allerdings nochmal bei deiner Gemeinde oder Stadt ob es spezielle Verordnungen gibt die im Bebauungsplan vorgesehen sind. Da spielen dann so Sachen wie z.B. Denkmalschutz eine Rolle.
Eventuell gibt es da einen unterschied zwischen eigener Werbung (z.B. Firmenschild) und gewerblicher Werbung (vermietete Werbefläche). Sicher weiss ich das aber nicht.
Und ich habe dieses Formular nur für Firmen mit einem Gewerbeschein gesehen.Und weil ich noch keinen gewerbeschein brauche brauche ich auch keinen Antrag