Wer wird bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz bestraft und wie?
Gilt nur für den Bereich Kasse, in einem Einzelhandelsunternehmen mit Schwerpunkt Lebensmittel. Hat es auch Folgen für den Arbeitgeber?
Welche Folgen hat es für den Arbeitnehmer? Welche Folgen hat es für den Arbeitgeber?
Um Missverständnissen vorzubeugen, es geht um den Verkauf von Alkohol an Minderjährige, ich kann kein genaues Beispiel geben, da es sich auf einen Allgemeinen Verstoß bezieht. Ich hatte fälschlicher weise angenommen, das es wenn der Jugendschutz im Titel steht und es sich um die Kasse handelt, man es herauslesen würde.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Du meinst, wenn das Kassenpersonal Alkohol an Minderjaehrige abgibt? Dann wuerde der Betreiber des Ladens nur gegen das Jugendschutzgesetz verstossen, wenn er das entweder angeordnet oder davon wusste und es nicht unterbunden haette. In erster Linie ist dann aber die Kassiererin oder der Kassierer dran, die oder der dem Minderjaehrigen den Alkohol verkauft hat.
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Wenn die Kassiererin oder der Kassierer aus eigener Entscheidung heraus und entgegen einer anderslautenden Anordnung getan hat und der Arbeitgeber es auch nicht unterbinden konnte, ist dem Arbeitgeber nichts vorzuwerfen.
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Also hat der Arbeitgeber ohne vorsätzliches Handeln nichts zu befürchten auch keine Geldstrafe?
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Vorsatz muss nicht sein. Er muss schon geeignete Massnahmen ergreifen, um die widerrechtliche Abgabe von Alkohol an Minderjaehrige zu verhindern.
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Oke Dankeschön! Dann hab ich alles zusammen was ich brauche! :)
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Der Gewerbetreibende kann in diesem Fall mit einem Bußgeld belegt werden. Das Bußgeld für den Gewerbetreibenden ist deutlich höher als das Bußgeld für den Verkäufer.
Auch wenn man kein Verkäufer ist, sondern lediglich eine Privatperson, die Alkohol für Kinder kauft, kann man ein Bußgeld bekommen.
Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes gelten nur in der Öffentlichkeit. Bei Privaten zu Hause gelten sie somit nicht.
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Es hat vor allem Folgen für den Arbeitgeber
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Das ist mir leider viel zu ungenau. Das es Folgen hat weiß ich bereits ich brauche allerdings eine gesonderte Auflistung welcher Folgen für welche Partei.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/brennspiritus/1648676916857_nmmslarge__0_0_3480_3480_e14c45ce9bcdc51e3033b7f1a5b4ff50.jpg?v=1648676917000)
Dann musst du erstmal den Verstoß angeben, dann kann man evtl. einen Strafrahmen umreißen
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Das kannst du in den §§ 27 und 28 des Jugendschutzgesetzes genauestens nachlesen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/2_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Das gibt es nicht, da es eine Einzelfallentscheidung ist.
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ich brauche allerdings eine gesonderte Auflistung welcher Folgen für welche Partei.
Bußgeldvordchriften:
JuSchG §28 https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__28.html
Strafvorschriften:
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Genau, danke! Ich lese viel über Geldstrafen, diese gelten dann dem Kassenpersonal vermute ich. Also hat der Arbeitgeber überhaupt keine Folgen?