Wer trägt die Kosten? Katze verletzt sich in der Transportbox

9 Antworten

Hallo, Hersteller nicht haftbar, Tierhandlung auch nicht?

Natürlich haftet der Verkäufer für Sach- und Rechtsmängel. Genauso und nicht anders steht das im Bürgerlichen Gesetzbuch. Als Käufer bin ich auch grundsätzlich nicht verpflichtet die Ware bis in kleinste Detail zu untersuchen.

Wenn die Box von außen o.k. aussieht, besteht doch kein Anhaltspunkt dafür, dass sie als Transportbehältnis untauglich ist. Der Verkäufer haftet dafür, dass seine Tiertransportbox auch für den Tiertransport tauglich ist..

Meines Erachtens ist das bei einer Transportbox dann nicht der Fall, wenn für Tiere aufgrund der Beschaffenheit der Box Verletzungsgefahren bestehen, die sonst üblicherweise nicht bestehen.

Eine Haftung wegen Schadensersatz kann aber ausgeschlossen sein, wenn der Käufer den Mangel infolge grober Fahrlässigkeit übersehen hat.

Hier ein Link für Deine Rechte als Käufer.

http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

mit den Pfeilen kannst Du Dir die anderen Vorschritfen ansehen.

Mach Schadensersatz geltend und gib die Tierbox zurück.

Grundsätzlich, habt ihr euch ja die Box angeschaut bevor ihr sie gekauft habt. Deshalb vermute ich, dass ich keinen Anspruch darauf habt, dass die Tierhandlung die Kosten für die Bahndlung eurer Katze übernimmt.

Du kannst aber trotzdem versuchen mit einem Verkäufer zu reden. Vielleicht findet ihr gemeinsam eine Lösung.

viel machen wirst du wohl nicht können. der hersteller wird dir sagen, dass du als halter dafür verantwortlich bist die sachen vorher zu überprüfen. leider steht man als haltern von tieren dann immer blöd da.

ich hatte einen fall, wo sich zwei nager an nägel in einem holzhaus verletzt hatten. beides wunden direkt am hals.... antwort vom hersteller: das müssen sie ja auch selber täglich kontrollieren. ja nee, ist klar. ich grab auch jeden tag die sachen aus, nur weil ein hersteller nicht darauf hinweist, dass in nagersachen (die ja logischerweise angenagt werden) nägel verarbeitet sind....

Ich würde Fotos von den scharfen Kanten an der Box machen und mich sowohl mit dem Hersteller als auch mit der Zoohandlung in Verbindung setzen. Auch wenn Ihr viell. keine Entschädigung bekommen solltet, habt Ihr zumindest auf die Mängel hingewiesen und so andere pot. Käufer vor der Verl.-gefahr bewahrt. Aber zurückgeben könnt Ihr die Box doch gewiß und den Kaufpreis erstatten lassen. Man hat doch ein ges. geregeltes Rückgaberecht, erst recht wenn nachgewiesen werden kann, daß erhebliche gefährliche Mängel bestehen!

Die Tierhandlung nicht, aber der Hersteller. Du hast ja Beweise (Rechnung der Tierärztin) und kannst dir bestimmt von der Tierärztin eine Bestätigung ausstellen lassen, dass die Verletzung von der Transportbox kommt. Geht zu dem Geschäft, wo ihr die Box gekauft habt, und fragt nach, ob die das übernehmen, das zu regeln. Ansonsten sollen sie dir Herstelleranschrift, etc geben, und du schreibst dorthin, mit der Bitte um Überweisung der Arztkosten (ansonsten Regelung über einen Anwalt - Rechtsschutzversicherung zahlt). Und diese Box gibst du bitteschön zurück. Aber mit schriftlicher Bestätigung des Zoogeschäfts, dass diese an den Hersteller zurückgeht, und nicht mehr im Verkauf landet, und mit Bestätigung, dass du die zurück gibst, weil sich die Katze dran verletzt hat. Und mach zuvor Fotos von der scharfkantigen Stelle, bevor du das Ding wieder zurückgibst.

Viel Erfolg!