Wer sollte das Dach des Wintergartens reinigen/ reinigen lassen. Vermieter oder Mieter?
Es handelt sich um einen relativ kleinen, nicht besonders hohen Wintergarten.
Sollte man sowas im Mietvertrag festhalten? Zukünftig?
4 Antworten
Als Mieter würde ich mit dem Vermieter ( auch bei umgekehrtem Verhältnis) reden und mich mit ihm einigen.
Miete ich die Wohnung, bin ich interessiert, dass ich eine gute Sicht habe unselbst reinigen.
Vermiete ich sie, würde ich in den Mietvertrag eine einvernehmliche Klausel aufnehmen.
Ich behaupte, das ist vermietersache
Begründung, dass nur kleinreperaturen in der Mietsache drin sind.
Beim Wintergarten muss Fanggeschirr etc eingesetzt werden, dass hat ein Mieter nicht, und darf ein Mieter nicht
Ein Mieter darf eigentlich nicht aufs Dach
Selbst wenn man es mit ner Leiter machen jönnte, die muss sicheren Stand haben, und wie gesagt, meist mit Fanggeschirr.
Nicht Aufgabe des Mieters.
Der verdreckt es ja auch nicht
Firma def. Besser aus genannten Gründen
Wenn du es selbst machst, und es passiert was, wird's teurer
Leiter sinkt im Rasen ein, oder kippt um durch rückstrahl, du bist Arbeitsunfähig.
Versicherungsproblem.
Oder es wird was beschädigt.
Lieber Fachfirma
Das war ja nicht die Frage, WIE es gereinigt wird, sondern von WEM, wer für die Reinigung zuständig ist
Der Vermieter. Nicht sollte, sondern muß.
Das bezieht sich natürlich auf die Außenseite.
Der Mieter muß ja auch nicht das Dach des Hauses reinigen ;-)
Das reinigt man ja auch nicht und ist nicht aus Glas.
Wenn der Wintergarten zu einer Wohnung gehört und mit angemietet ist (also kein Gemeinschaftsbereich), dann ist natürlich der Vermieter dafür zuständig. Deine Fenster musst du ja auch selber putzen.
Es gibt ja auch Firmen, die das anbieten. Es geht mir nicht darum, es nicht bezahlen zu wollen oder dem Mieter etwas auf´s Auge zu drücken.