Wer muss Die Verantwotung tragen wenn zu wenig Geld in der Kasse ist ?

9 Antworten

Grundsätzlich haftet derjenige, der einen Schaden schuldhaft verursacht. Bei ArbN gibt es aber gewisse Einschränkungen. Eine Kassiererin hat natürlich eine Sorgfaltspflicht.

Eine Kassiererin haftet nicht für Fehlbeträge, die unter den Begriff "leichte Fahrlässigkeit" fällt - das sind i. d. R. Kleindifferenzen. Es kommt auch darauf an, welchen Kundendurchlauf man hat etc. Hierbei kommt es aber grundsätzlich auch nicht auf die Höhe des Fehlbetrages an, wobei man aber z. B. bei 200-€-Scheinen eine wesentlich höhere Sorgfaltspflicht von der Kassiererin erwarten kann als bei einem 20-€-Schein.

In einem Supermarkt ist die leichte Fahrlässigkeit eher gegeben, als in einem Geschäft, wo am Tag nur ein paar Kunden kommen.

Sie haftet auch nicht generell, wenn irgend jemand anders an die Kasse gegangen ist (auch nicht der Inhaber oder Geschäftsführer) oder eine Bar-Kasse von mehreren Kassiererinnen genutzt wird, ohne das jede Kassiererin einen eigenen Geldbestand hat - hier ist dann die Schuld einer einzelnen Kassiererin schwer nachweisbar.

Bekommt die Kassiererin ein Mankogeld (z. B. 10 € im Monat), dann muß sie die Differenzen daraus verursachungsunabhängig ausgleichen - sind die 10 € z. B. am 15. eines Monats erreicht, dann scheidet eine weitere Haftung für den Monat grundsätzlich aus.

Leider ist es aber so, daß ArbN oft nicht wissen, daß sie nicht haften - dennoch wird der Fehlbetrag einfach vom Nettogehalt abgezogen oder man muß es einlegen. Die ArbN lassen sich das leider oft gefallen...

Das ist aber nicht zulässig; eine haftungsfähige Schuld muß der ArbG erst einmal nachweisen - vom Gehalt darf eine Kassendifferenz nicht einfach vom ArbG abgezogen werden - bei einem Verdienst unterhalb der Pfändungsgrenze (z. Zt. 1.179,99 € bei Personen ohne Unterhaltsverpflichtung) darf sowieso nicht einseitig vom ArbG etwas angezogen werden.

Im umgekehrten Fall darf eine Kassiererin einen Kassenmehrbestand nicht einfach behalten (das wäre eine Unterschlagung) - es gibt einzelne Unternehmen, bei denen das ausdrücklich gestattet wird, wenn daraus dann auch die Kassendifferenzen ausgeglichen werden - das ist aber eine (steuer-)rechtlich nicht zulässige Lösung.

Es ist aber immer der Einzelfall genau zu prüfen.

Es war richtig, daß Du ehrlich warst, und das Geld zurückgegeben hast.

Ich glaube es kommt immer auch auf die Summe an. Bei ganz kleinen Beträgen ist es wohl nicht sehr dramatisch. Wenns hohe Beträge sind und besonders wenn es häufiger vorkommt, dann wird die Person sicherlich zur Verantwortung gezogen. Man kann nicht einfach Geld verschenken, man muss sich konzentrieren.

Das wird ganz unterschiedlich geregelt.

In manchen Betrieben übernimmt es die Firma, solange die Differenz nicht zu groß ist und es nicht zu oft größere Abweichungen gibt.

Bei manchen ist es so, dass der Kassierer wirklich jeden Cent selber ersetzten muss.

ich denke das ist unterschiedlich .... wenn sie es nicht ersetzt bekommt sie wohl ne mahnung und bei der dritten ist sie weg ... also wird sie wohl geheim bei kleinen beträgen es selbst ersetzen ohne ne mahnung zu kriegen

In aller Regel die Kassierin oder der Kassier. Er übt eine treuhänderische Pflicht gegenüber seinem Arbeitgeber aus und haftet in dieser Rolle persönlich.