Betriebsratswahl - Wahlberechtigung?
Hallo, bei uns im Betrieb in Kressbronn stehen Betriebsratswahlen an. Wir haben einen Kollegen, der mit unserer Firma, aber am entfernten Standort in Essen (betriebsratslos) sowohl Dienstvertrag als auch Vorgesetzten hat. Sein ständiger Arbeitssitz ist in Kressbronn.
Nun ist die Frage, ob er hier in Kressbronn aktives und passives Wahlrecht besitzt. Zitat Dienstvertrag: „Der Dienstsitz ist der Standort der Firam XY in Kressbronn. Es gelten demzufolge die an diesem Standort gültigen Arbeitsbedingungen (Betriebsordnung, Betriebsvereinbarungen, über Brückentagsreglung, Parkplatzordnung, Feiertagskalender usw.)“
Ist für die Wahlberechtigung nun die Weisungsbefugnis (Essen) oder der weit entfernte Dienstsitz in Kressbronn ausschlaggebend?
Darf er bei uns wählen und gewählt werden? Über einen Hinweis würden wir uns sehr freuen. Danke und Grüße, Susanne
1 Antwort
Ja er ist, wahlberechtigt für den Standort wo sein Dienstsitz ist. Ich gehe mal davon aus das er über 16 Jahre ist, dann ist er wahlberechtigt. Wählbar ist er aber nur dann wenn er über 18 Jahre ist und er dem Betrieb ununterbrochen mehr als 6 Monate angehört. (Ausschlaggebend ist dafür das Datum des letzten Wahltags) Er darf um Wählbar zu sein kein Leihmitarbeiter sein.
BSP aus unserem Betrieb: Wir haben Mitarbeiter die haben einen ruhenden Vertrag weil sie als Entsendung im Ausland sind. Ausschlaggebend hierfür ist ob es möglich wäre das der Mitarbeiter ohne das aussprechen einer Änderungskündigung an dem Dienstsitz wo er wählen oder gewählt werden soll, zurückkehren könnte.