Wer kann Kinderzuschlag bekommen?

7 Antworten

 Wer kann den Kinderzuschlag beantragen?

Der Kinderzuschlag wird für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre gezahlt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt und Sie erhalten Kindergeld für es.Ihr Einkommen darf eine gewisse Mindestgrenze nicht unterschreiten. Diese Mindestgrenze liegt bei 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende.Sie haben für sich selbst genug Einkommen und zusammen mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem eventuell zustehenden Wohngeld können Sie den Bedarf Ihrer Familie decken.Ihr Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe

Eltern, die ein oder mehrere Kinder bekommen haben Anrecht auf Kindergeld. Und obwohl es Kindergeld heißt, gehört das Geld den Eltern und nicht den Kindern. das wird oft missverstanden.

Es ist eine Steuererleichterung.

Einkommensschwache Haushalte, die mit Kinderzuschlag und evtl. Wohngeld ihren sozialhilferechtlichen Bedarf mit diesen Leistungen decken können, alle anderen haben einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II (Hartz IV)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Einkommen, also Arbeitseinkommen + Kindergeld + Wohngeld nicht reichen, um den individuellen Bedarf zu decken.

Praktisch eine Notbremse für Familien um nicht in Hartz IV zu rutschen.

Derjenige, der Kinder hat, die Eltern sozusagen.