Frage an die Juristen unter euch:
Wenn eine Frau ein Kind bekommt und bei der Geburt einen falschen Vater einträgt, und zwar gegen den Willen des leiblichen Vaters, kann der leibliche Vater dann juristisch dagegen vorgehen?
Das Problem der Fragestellung ist Folgendes: Seit 2007 können Vaterschaftstests erzwungen werden, aber nur vom (eingetragenen!) Vater, der Mutter oder dem Kind selbst. Siehe http://vaterschaftstest-vergleich.de/law.html?theme=latestNews&qno=11.
Nach dieser Rechtssprechung hätte der nicht eingetragene, aber echte Vater ja gar kein Recht darauf, den Test zu erzwingen, sehe ich das richtig? Was wäre das korrekte Vorgehen?
Und noch weiter: Ist das bewusste angeben eines falschen Vaters Urkundenfälschung, bzw. Betrug in einer Form?
Wie genau wird das Erzwingen eines solchen Tests durchgesetzt? Und ist es wahrscheinlich, dass das Gericht versucht, die "Familie" (mit dem 'gefälschten' Vater) vor Unruhe zu schützen und damit dem leiblichen Vater das Verfahren erschwert? Auch wenn die Klage direkt einen Tag nach der Geburt einginge?