Wer ist für die Bestattung eines Verstorbenen verantwortlich?

6 Antworten

Bei uns wurden die Bestattungen alles von den Menschen im Vorfeld geplant. Ich musste nur noch anrufen und Bescheid geben.

Aber ja, als Lebenspartner der nicht eingetragen ist, hast du kein Mitspracherecht.

Immer der nächste Verwandte von der Person.

Ist ländersache. Ohne Ehe hast du in den meisten Ländern kein Mitspracherecht. Es sei denn, er legt fest, dass du das organisieren sollst.

Da er noch lebt, kann er möglicherweise den Auftrag auch selbst geben.

"(...)

Die deutsche Bestattungspflicht beschreibt per Bestattungsgesetz die Verpflichtung, nach dem Tod eines Menschen dessen Bestattung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in angemessener Art zu organisieren. Bestattungspflichtige Angehörige haben meist die folgende Reihenfolge:

  • Ehepartner:in oder eingetragene:r Lebenspartner:in
  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Nicht eingetragene Lebenspartner
  • Sonstige Sorgeberechtigte
  • Großeltern
  • Enkelkinder
  • Erbe (Ausnahme: In Rheinland-Pfalz an erster Stelle)
  • Sonstige Verwandte

Diese Reihenfolge ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Informieren Sie sich am besten frühzeitig, ob Sie bestattungspflichtig sind.

(...)"

https://pflegebox.de/ratgeber/leben-im-alter/umgang-mit-dem-tod/bestattungspflicht/

Also schau mal im Netz, was in deinem Bundesland gesetzlich geregelt ist bzgl. den bestattungspflichtigen Angehörigen.

Edit: Natürlich kannst du dich auch beim Bestattungsunternehmen selbst nochmal schlau machen. Es kann ja sein, dass die Infos haben (oder nicht haben), die nicht ganz vollständig sind und deshalb auf den Erben pochen.


dgings 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 21:22

Erstmal Danke für die Info..... und ich würde meinen Partner natürlich bestatten lassen, aber die Tochter hat eigene Vorstellungen und so wie es auf der Liste steht, habe ich kein Recht dazu.

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Lmorg  02.06.2024, 21:26
@dgings

Das ist dann wohl so leider :/ Wenn du in einem Bundesland lebst, in dem du als Ehepartner/eingetragener Partner keine Rechte hast, sofern das leibliche Kind noch da ist und als erstes in der Pflicht ist, kannst du dich eigentlich nur mit diesem Kind in Verbindung setzen und ihm deine Hilfe anbieten oder Wünsche aussprechen.

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Der nächste verwandte ist verantwortlich falls der verstorbene sich nicht selbst darum gekümmert hat.

Wenn ihr nicht standesamtlich auf den Papieren getraut / registriert seit & Du nur eine Lebensgefährtin bist ... hast Du keine Rechte oder Verfügungsgewalt. Eine Patientenverfügung soll da vorher helfen. Aber davon habe ich keine Ahnung, ob das hilft. Mit einem Menschen 20 Jahre in Liebe zusammenleben & dann als wichtigste Vertrauensperson hinter den Zaun geschoben ? Nur, weil man nicht auf Papieren eine Einheit ist ?!?! Ich würde mich daraufhin strafbar machen ! Das Leben hat danach eh´keinen Sinn mehr.