Wer hat Recht?
Nicht wundern, hab die Situation nur erfunden und darüber mit einer Freundin diskutiert, weil jeder eine andere Meinung hat. Es geht um folgendes:
Person A findet irgendwo 500€ und schenkt die hälfte davon seinem Freund, Person B. Nun hat Person B drei Wochen später Geburtstag und Person A fragt ihn einen Tag vor dem großen Ereignis:,, Du, ich hab leider kein Geschenk für dich. Könnten wir vielleicht einfach so machen, dass du das Geld, das ich von drei Wochen mit dir geteilt habe ausgibst und das Gekaufte dann als mein Geschenk für dich siehst?'' Person B sagt:,, Ich weiß nicht so genau. Das Geld gehört doch eigentlich schon richtig mir. Dann ist es doch so, als würde ich mir aus meinem Geld etwas selbst kaufen und nicht, dass du mir etwas schenkst.''
Wem gebt ihr Recht? Person A oder Person B?
Danke für eure Antworten 💙
4 Antworten
Ich hätte es eher so formuliert, dass das Geld das (frühe) Geschenk war. Hat Person A das Geld alleine gefunden? Denn dann hat Person B ja keinen Anspruch darauf und es war ein Geschenk.
Ja er hat's allein gefunden. Also indieser erfundenen Situation
Weder Person A noch Person B da sowas zur Polizei oder Fundbüro gebracht wird. Es gehört schließlich dem Eigentümer.
Das eine ist eine strafbare Fundunterschlagung und falls B davon gewusst hat, macht er sich durch die Annahme des Geldes ebenfalls schuldig.
Gesellschaftlich betrachtet, schenkt A dem B nichts, da B in der Tat ja schon die 250 Euro bekommen hat.
Beide irgendwie. Haben sie das Geld zusammen gefunden oder waren sie getrennt. Wenn sie ihr das Geld ohne das sie dabei war Geschenkt hat dann finde ich ist das kein Problem. LG