Wer haftet dafür, dass ich aus Versehen mit einen Schneeball das alte Schulfenster beschädigt habe? Ich oder die Schulversicherung?

4 Antworten

Du hast fremdes Eigentum beschädigt und damit bist Du in der Verantwortung und u.U. schadensersatzfplichtig. Kinder sind in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, allerdings nur wenn sie nicht deliktfähig sind (unter 14).

Ausnahmen bestehen meist dann, wenn das Kind noch zur Schule geht, eine Ausbildung macht, etc.

Die Schule könnte also nun an die Eltern herantreten, diese haften jedoch nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist dem nicht so und gibt Deine charakterliche Eingenschaft keinen Anlass für besondere Aufsicht, bleibt die Schule auf dem Schaden sitzen.

du, bzw deine Versicherung in der Schule ist es eigentlich auch verboten mit Schneebällen zu werfen… Da spielt eine Vorbeschädigung keine Rolle…

Deine Eltern bzw die Haftpflichtversicherung deiner Eltern. Und du kriegst ne Taschengeldkürzung


Esskah  14.03.2023, 17:06

da sitmmt nicht. Ersten muss er noch bei seinen Eltern mitversichert sein (das dürfte gegeben sein) aber diese müssen auch die Aufsichtspflicht verletzt haben.

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Die Schule hat keine Versicherung.

Du haftest, sofern Du deliktfähig bist.