Wer durfte bei den Olympischen Spielen der Antike zuschauen?

3 Antworten

Es durften Männer zuschauen, Frauen waren strengstens verboten!

(Hatten wir in der Schule)

LG Smarty:-)

Bei den Wettkämpfen zu Ehren des Gottes Zeus in Olympia in der Antike
durften fast alle, die wollten und denen nicht wegen schwerer Verbrechen der
Zutritt verboten war, zuschauen. Nur verheiratete (oder verheiratet gewesene)
Frauen waren vom Zuschauen ausgeschlossen. Mädchen/Frauen durften zuschauen,solange sie noch nicht verheiratet waren.

Auch Unfreie/Sklaven konnten anscheinend zuschauen, als Ausführende von
Dienstleistungen im Festgelände bzw. als Begleitung ihrer Herren. Claudius
Aelianus, Poikile historia (Ποικίλη ἱστορία; Bunte Geschichte; lateinischer Titel:Varia historia) 14, 18 erzählt eine Anekdote über einem Mann aus Chios, der auf seinen Sklaven zornig war und zu ihm sagte, er werde ihn nicht in die Mühle, sondern nach Olympia bringen. Offenbar habe es für eine härtere Strafe gehalten, in Olympia als Zuschauer in der Sonne zu schmoren, als zum Mahlen in der Mühle verurteilt zu sein.

Stärker eingeschränkt war die Teilnahme an diesen Wettkämpfen: Als
Teilnehmer waren zunächst nur freie männliche Griechen zugelassen, die nicht mit einer ungesühnten Blutschuld (mit Blutvergießen verbundenes Verbrechen) belastet waren oder wegen Gottesfrevels (insbesondere Störung des olympischen Festfriedens) ausgeschlossen worden waren. König Alexander I. von Makedonien erreichte es, als Grieche anerkannt zu werden und am Stadionlauf teilzunehmen (Herodot 5, 22). Damit war die Teilnahme für Angehörige der makedonischen Könisgfamilien möglich, später auch für gewöhnliche Makedonen. Noch später wurden auch Römer zugelassen und schließlich wurden tatsächlich keine Völker ausgeschlsosen.

Es gab in Olympia alle 4 Jahre Laufwettbewerbe der Mädchen/Jungfrauen (παρθένοι; Singular: παρθένος = Jungfrau, Mädchen, unverheiratete junge
Frau) bei einem Fest zu Ehren der Göttin Hera, den Heraien/Heräen
(griechisch: Ἡραῖα [Heraia]), in drei Altersgruppen (Pausanias 5, 16, 2).

Es hat weibliche Zuschauerinnen gegegeben. Mädchen/Jungfrauen/unverheiratete junge Frauen (παρθένοι [parthenoi]) durften bei den Wettkämpfen zu Ehren des Gottes Zeus in Olympia zuschauen. Vom Zuschauen waren nur andere, also verheiratete (oder verheiratet gewesene) Frauen ausgeschlossen (vgl. Pausanias 5, 6, 7; 5, 13, 10; 6, 20, 9; Scholion zu Pindar, Olympische Ode 7; Aischines, Epistolai [Ἐπιστολαί; Briefe; lateinischer Titel: Epistulae] 4, 5).

Eine Ausnahme war die Priesterin der Demeter Chamyne, die auch als
verheiratete Frau zuschauen durfte und zwar auf einem Ehrensitz auf einem Altar gegenüber der Tribüne für die Hellanodiken (Ἑλληνοδίκαι [Hellanodikai]; »Hellenenrichter«), die Kampfrichter (Pausanias 6, 20, 9). Die Eleer/Eleier
(Bürger des griechischen Staates Elis), die in der Antike die meiste Zeit über
Ausrichter der olympischen Spiele waren, gaben das Ehrenamt der Demeter-Priesterin bei den olympischen Spielen einer Frau, bei den nächsten olympischen Spielen einer anderen Frau.

Verheirateten (oder verheiratet gewesenen) Frauen, die das Verbot übertraten
und während der Wettkampfzeit beim Zuschauen oder auch nur beim Überschreiten des Flusses Alpheios, der die Grenze zum heiligen Bezirk, der Wettkampfstätte, war, ertappt wurden, drohte Todestrafe, Herabstürzen von einem „Typaion“ genannten Berg mit hohen, schroffen Felsen.

Es ist ein Fall überliefert, bei dem eine Frau ertappt, allerdings eine Bestrafung trotz Verstoßes gegen das Gesetz aus Respekt gegenüber der Familie (aus ihr kamen mehrere Olympiasieger) unterlassen wurde, bzw. ein Zuschauen
ausnahmsweise erlaubt wurde. Diese Frau war eine Tochter des Olympiasiegers Diagoras aus Rhodos und hieß (die Quellen sind nicht einheitlich) Kallipateira (Καλλιπάτειρα) bzw. Pherenike (Φερενίκη).

Erlaubnis: Kallipateira habe zuschauen wollen, sei zuerst von den Kampfrichtern nicht zugelassen worden, ihre Anwesenheit dann aber aufgrund ihres Hinweises auf ihre Familie, die viele Olympiasieger  hervorgebracht hatte, doch erlaubt worden (Aristoteles beim Scholion zu Pindar, Olympische Ode 7), bzw. Pherenike habe ihren Sohn zu den olympischen Spielen begleitet, die Kampfrichter hätten sie am Zuschauen hindern wollen, aber sie hätte ihren Wunsch damit begründet, ihr Vater und ihre drei Brüder seien Olympiasieger gewesen und ihr Sohn sei Wettkampfteilnehmer (Claudius Aelianus, Poikile historia [Ποικίλη ἱστορία; Bunte Geschichte; lateinischer
Titel:Varia historia] 10, 1). Valerius Maximus, Facta et dicta memorabilia 8, 15 exempla eterna 4  erzählt, Berenice (entspricht dem griechischen Namen Pherenike) sei als einziger Frau das Zuschauen bei athletischen Wettkämpfen erlaubt worden, sie habe ihren Sohn Eucles (entspricht dem griechischen Namen Eukles) zu den olympischen Spielen begleitet, sie sei Tochter eines Olympiasiegeers gewesen und ihre Brüder, ebenfalls Olympiasieger, seien an ihrer Seite gegangen.

Straffreiheit: Kallipateira bzw. Pherenike habe sich, als ihr Mann vorher gestorben war, wie ein Sportlehrer/Trainer (γυμναστής [gymnastes]) gekleidet. Als ihr Sohn Peisirodos siegte, sei sie über die Abtrennung für Sportlehrer/Trainer gesprungen, wobei sie sich entblößte und daher ertappt wurde. Aus Respekt gegenüber ihrem Vater, ihren Brüder und ihren Sohn, die olympische Siege erreicht hatten, habe man sie straffrei gelassen. Für Sportlehrer/Trainer sei angeordnet worden, zukünftig nackt zu den Wettkämpfen zu erscheinen (Pausanias 5, 6, 7 – 8). Aischines, Epistolai [Ἐπιστολαί; Briefe; lateinischer Titel: Epistulae] 4, 5 erzählt von einer Frau, die in Olympia bei den Männern gestanden und zugeschaut habe. Als die Kampfrichter herankamen, habe sie darauf hingewiesen, ihr Vater und ihre drei Brüder seien Olympiasieger und sie führte einen Sohn zu den olympischen Spielen. Philostratos, Gymnastikos (Γυµναστικός; Gymnastik/Training; lateinischer Titel: Gymnasticus] 17 erzählt, Pherenike habe als scheinbarer Mann ihren eigenen Sohn Peisirodos trainiert, der Faustkämpfer war. Als der Trug bemerkt wurde, seien die Eleeer/Eleier aus Rücksicht auf ihren Vater Diagoras und ihre Brüder (alle Olympiasieger) vor einer Tötung zurückgescheut, aber ein Gesetz erlassen, der Sportlehrer/Trainer müsse sich ausziehen.

Ulrich Sinn, Olympia : Kult, Sport und Fest in der Antike. Originalausgabe. 3. Auflage. München : Beck, 2004 (Beck'sche Reihe : C. H. Beck Wissen ; 2039), S. 61 - 62:  

„Noch befremdlicher ist die Bestimmung im Sakralgesetz des Heiligtums, die es verheirateten Frauen untersagte, den Wettkämpfen im Stadion zuzuschauen, während unverheiratete Mädchen von diesem Verbot nicht betroffen waren (Pausanias VI 20,9). Um so erstaunlicher ist es, daß dann doch wieder einer Frau, die durchaus verheiratet sein konnte, inmitten der Nordtribüne ein steinerner Ehrensitz vorbehalten war, nämlich der der Priesterin der Demeter. Dieser Ehrensitz der Demeter liefert vermutlich den Schlüssel zum Verständnis der Eigentümlichkeiten des Stadions von Olympia. Der Kultname der Göttin, deren Priesterin einen Ehrensitz im Stadion besaß, lautete Chamyne, das bedeutet so viel wie ,die, die ihr Bett auf der Erde hat'. Demeter gehörte zum Kreis der seit alters im Alpheiostal verehrten Vegetationsgottheiten. Als die Ebene südöstlich des Kronoshügels um 700 v. Chr. für die Sportanlagen planiert worden ist […], ist dadurch wahrscheinlich der Kultplatz der Demeter Chamyne gestört worden. Als Erinnerung daran, wer ursprüngliche Herrin des Grund und Bodens war, könnte daraufhin der Ehrensitz der Priesterin im Stadion errichtet worden sein. Auch der Verzicht auf einen steinernen Ausbau des Stadions ließe sich gut aus dem Kult ,der auf der Erde lagernden Demeter' erklären. Die Sonderstellung der Priesterin und die Beibehaltung der Erdoberfläche wären dann als Zeichen der Sühne für die Störung des einstigen Kultplatzes zu verstehen.Vor diesem Hintergrund drängt sich die Überlegung auf, daß auch die unterschiedlche Behandlung der Frauen bei dem Zutritt ins Stadion auf alte Sakralbestimmungen des Demeter-Kultes zurückzuführen ist. Es wäre jedenfalls nicht ungewöhnlich, wenn der Kult der Demeter-Chamyne den noch unverheirateten Mädchen vorbehalten gewesen wäre, die hier in einer Folge von Initiationsriten auf ihre spätere Rolle als Ehefrauen und Mütter vorbereitet wurden.“

Ulrich Sinn, Das antike Olympia : Götter, Spiel und Kunst. 2., durchgesehene Auflage. München, Beck, 2004, S. 91:  

„Wenn wir Demeter zu den Gottheiten zählen können, deren kultische Verehrung in Olympia uns vergleichsweise gut bezeugt ist, liegt das in erster Linie an der durch die Grabungen aufgedeckten Installation  ihres Altars und Ehrenplatzes auf dem nördlichen Tribünenwall des Stadions […]. Pausanias (VI 20,8—9) liefert dazu die erhellende Erklärung: Den Hellanodiken gegenüber befindet sich ein Altar aus Marmor. Auf diesem Altar sitzend schaut eine Frau den Wettkämpfen zu; es ist die Priesterin der Demeter Chamyne. Die Ehre dieses Amtes wird von den Eleern jeweils einer anderen Frau übertragen.
Als prominenteste Amtsinhaberin ist Regilla, die Frau des Herodes Attikus — eines bedeutenden griechischen Staatsmannes des 2. Jahrhunderts n. Chr. – bezeugt. In ihrer Eigenschaft als Pristerin der Demeter und als Dank fur die ihr angetragene Ehre hat sie dem Heiligtum 153 n. die Brunnenanlage am Nordrand des Festplatzes gestiftet […]. Die Ausgrabungen haben drei weitere Inschriften ans Licht gebracht, die die Vergabe des Titels einer Demeterpriestenn für das 2. und 3. Jahrhunderts n. Chr. dokumentieren: Antonia Baebia hatte den Rang während der 234. Olympiade, also in der Zeit von 145 bis 149 n. Chr. inne (Inschriften von Olympia [IvO] Nr. 473), Klaudia
Tyche ist von dem Olympischen Rat (Boule) 212/ 213 n. in ihrer Eigenschaft als Demeterpriestenn gleich mit zwei Statuen geehrt worden (IvO Nr. 473. 474). Schließlich liegt uns noch in fragmentarischer Erhaltung eine Inschrift aus der Mitte des 3. Jahrhunderts n. Chr. vor, die allerdings den Namen der Amtsinhaberin nicht preisgibt (IvO Nr. 485). Diese vier Bezeugungen des Demeterkultes haben zweierlei gemeinsam. Zunächst einmal beziehen sich alle Nachrichten auf die römische Kaiserzeit. Des weiteren gehören die vier Amtsträgerinnen ausnahmslos besonders herausragenden Familien an: Die römische Familie der in Athen verheirateten Regilla stand dem Kaiserhaus nahe […], Antonia Baebia führte sich mit ihrer Familie auf den elischen Urkönig Oxylos […] zurück.“

S. 115 – 116: „Der römische Sophist Claudius Aelianus hat in seine Sammlung ‹bunter Geschichten› (Varia historia) eine Anekdote aufgenommen, die von Mühlenbesitzer auf der Insel Chios handelt. Dieser ist dermaßen erzürnt über einen seiner Sklaven, daß er sich eine spürbar unangenehme Strafe für ihn überlegt. So droht er ihm an, er werde ihn zum Kultfest nach Olympia mitnehmen. Der Hintersinn dieser Erzählung wird erst verständlich, wenn man ihr eine weitere Äußerung aus der Antike an die Seite stellt. In einem seiner Lehrvorträge (Diatribai I 6) rügt der Philosoph Epiktet die Mode, um jeden Preis nach Olympia zu reisen, nur um dort die berühmte Zeusstatue des Phidias […] zu bestaunen. Jeder finde in seiner unmittelbaren Umgebung mit Sicherheit Werke und schöpferische Leistungen, die es verdienten, wahrgenommen zu werden. Das Leben sei doch ohnedies oftmals unerfreulich genug, als daß man zu alledem noch ausgerechnet eine Reise nach Olympia auf sich nehmen sollte: Werdet ihr dort nicht von der Sonne versengt? Seid ihr nicht in einem Gedränge? Habt ihr nicht schlechte
Bäder? Und wenn es regnet, müßt ihr nicht bis auf die Haut naß werden? Genießt ihr nicht auch sonst schon Geschrei, Getümmel und andere Beschwerden zur Genüge?“

Katja Gorbahn, Die Geschichte des antiken Griechenland als Identifikationsangebot : Untersuchungen zur Konstruktion sozialer Identität in neueren Schulgeschichtsbüchern. Göttingen : V & R Unipress, 2011 (Beihefte zur Zeitschrift für Geschichtsdidaktik ; Band 3), S. 174:  

„Häufig ist davon die Rede, »die Griechen« hätten sich in Olympiagetroffen. Nötig ist jedoch eine Binnendifferenzierung in sozio-ökonomischer Hinsicht, denn trotz der großen Zahl an Zuschauern handelte es sich nur um
eine spezifische Auswahl. Als Athleten zugelassen waren zunächst nur griechische Bürger, die sich keiner schweren Verbrechen schuldig gemacht hatten, später wurde diese Teilnahmebeschränkung zunächst für Makedonen und Römer gelockert und schließlich faktisch ganz aufgehoben. Das Recht zum Zuschauen war weniger beschränkt: Sklaven durften als Zuschauer dabei sein. Doch dürften sie unter den herrschenden Bedingungen, z. B. unter Wassermangel und Hitze, am meisten gelitten haben. Auf jeden Fall musste man sich eine Reise nach Olympia zeitlich wie ökonomisch leisten können, besonders wenn ein weiterer Weg zurückzulegen war.

Ein spezielles Problem ist die Frage nach der Rolle der Frauen: Nach Auskunft des Pausanias durften nur unverheiratete Frauen zuschauen. Welche Vorschriften in in dieser Frage bei anderen Agonen galten, ist nicht bekannt. Jedenfalls scheinen sich die strengen Regeln insbesondere in römischer Zeit gelockert zu haben.  Als Besitzerinnen von Pferden bzw. Gespannen konnten Frauen jedenfalls Siegerinnen in hippischen Agonen werden. Im Übrigen betätigten sich Im Übrigen betätigten sich im antiken
Griechenland auch Frauen sportlich: Belegt sind jedenfalls verschiedentlich Frauenwettläufe, u. a. zu Ehren Heras in Olympia, und insbesondere Sparta nahm eine Ausnahmestellung ein. In welchem Maße Frauen auch in in anderen Poleis Sport trieben, etwa im Rahmen des Kultes, ist schwer zu beurteilen. Insgesamt spielte Frauensport im Vergleich zur Athletik der Männer jedenfalls eine äußerst marginale Rolle.“

Nur die Männer, die Frauen hatten keine Rechte damals :)