Wer bestimmt den Resturlaub nach langer Krankheit?
Hallo,
wegen eines Unfalls und einer damit verbundenen OP bin ich leider seit letztem Jahr krank Zuhause.
Die Wiedereingliederung steht demnächst an und somit auch ein Gespräch zur Klärung des Urlaubes. Ich hab für dieses Jahr noch knapp 60 Urlaubstage, die laut Gesetz bis Mai 2025 verbraucht werden müssen. Der Urlaub aus dem letzten Jahr ist nicht verfallen, da der Arbeitgeber mich darüber nicht informiert hatte - dies wurde bereits vom Arbeitgeber und der zuständigen Sachbearbeiterin bestätigt.
Mein Arbeitgeber möchte nun aber über die 60 Tage Urlaub bestimmen und diese für sich passend einplanen. Meine Frage ist nun: dürfen sie das überhaupt?
Ich selbst möchte z.B. keine 4 Tage Woche ( 1 Urlaubstage pro Woche) zum Abbau des Urlaubes und möchte nach der Wiedereingliederung auch nicht direkt Urlaub haben, da ich dann direkt wieder eine neue Wiedereingliederung benötige, bei der Anzahl an Tagen.
Gerne würde ich die Tage bis Mai möglichst aufteilen.
Inwiefern darf ich über meine Urlaubstage mitbestimmen? Und wieviele können festgesetzt werden?
Vielen Dank!
1 Antwort
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rein gesetzlich beantragst du Urlaub und der Arbeitgeber darf nur ablehnen wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Aber bei noch 60 Tagen Urlaub solltest du meiner Meinung nach schon auf den AG zukommen und mindestens einen Kompromiss zwischen dessen Vorstellungen und deinen eingehen. Du weißt welche Belastung diese 60 Tage Urlaub für alle sind.