Wer bekommt eine Zuzahlungsbefreiung (bei medizinischen Sachen) und wo beantragt man sie?

2 Antworten

Es gibt eine persönliche Belastungsgrenze nach § 62 SGB V von 2% bzw. bei chronisch Kranken 1% des Brutto-Jahreseinkommens, die man dir für gesetzliche Zuzahlungen zumutet.

Bei ALG II - Empfängern richtet sich diese nach dem Bedarfssatz und beträgt für chronisch Kranke 53,52 € im Jahr.

Rufe deine Krankenkasse an und lass dir einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zusenden. Diesen reichst du mit allen Zuzahlungsquittungen von diesem Jahr ein. Du bekommst den deine Belastungsgrenze übersteigenden Betrag erstattet und wirst für den Rest des Jahren von Zuzahlungen befreit.

Auch für die zurückliegenden drei Jahre kannst du noch einen Antrag auf Erstattung stellen, wenn du die Zuzahlungen nachweisen kannst und deine Belastungsgrenze überschritten hast.

Alles Gute!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Befreiung gibt es über deine Krankenkasse. Das solltest du als chronisch Erkrankter auch wissen. Es kommt dabei auf dein Einkommen und deine Erkrankungen an.

Informiere dich bei deiner KK und laß dir einen Antrag zusenden.