Wer bekommt eine Zuzahlungsbefreiung (bei medizinischen Sachen) und wo beantragt man sie?
Es geht um z.B. 10 Euro pro Tag bei einem Krankenhausaufenthalt oder pro Tag in einer ambulanten Reha, 5 Euro pro Taxifahrt zum Ort der Behandlung etc.
Ich will echt nicht absichtlich etwas nicht zahlen, aber mit dem Tempo lande ich in einem Obdachlosenheim oder schlimmer. Mein Arbeitsvertrag ist nämlich befristet (wurde bisher immer verlängert), Mietkosten werden in diesem Fall nicht vom Jobcenter übernommen (die Miete liegt jetzt nach der Erhöhung etwa 30 Euro drüber), und eine neue Wohnung findet man als arbeitsloser Krebskranker (bin im Moment permanent krankgeschrieben) nicht so schnell.
2 Antworten
Es gibt eine persönliche Belastungsgrenze nach § 62 SGB V von 2% bzw. bei chronisch Kranken 1% des Brutto-Jahreseinkommens, die man dir für gesetzliche Zuzahlungen zumutet.
Bei ALG II - Empfängern richtet sich diese nach dem Bedarfssatz und beträgt für chronisch Kranke 53,52 € im Jahr.
Rufe deine Krankenkasse an und lass dir einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zusenden. Diesen reichst du mit allen Zuzahlungsquittungen von diesem Jahr ein. Du bekommst den deine Belastungsgrenze übersteigenden Betrag erstattet und wirst für den Rest des Jahren von Zuzahlungen befreit.
Auch für die zurückliegenden drei Jahre kannst du noch einen Antrag auf Erstattung stellen, wenn du die Zuzahlungen nachweisen kannst und deine Belastungsgrenze überschritten hast.
Alles Gute!
Die Befreiung gibt es über deine Krankenkasse. Das solltest du als chronisch Erkrankter auch wissen. Es kommt dabei auf dein Einkommen und deine Erkrankungen an.
Informiere dich bei deiner KK und laß dir einen Antrag zusenden.